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Straßenverkehr

Was sich 2022 für Autofahrer ändert: Maskenpflicht, Spritpreise und höhere Strafen

Zum Beginn des kommenden Jahres 2022 erwartet die Autofahrer ein neues Regelwerk, welches das Verhalten im Straßenverkehr regelt – auch mit Rücksicht auf die Corona-Pandemie. 

Im Jahr 2022 gibt es einige Änderungen für Autofahrer. Bereits im vergangenen November 2021 wurde der Bußgeldkatalog erneuert und die Strafen für bestimmte Vergehen verschärft.

Maskenpflicht im Auto wird eingeführt

Eine Pflicht zum Mitführen von medizinischen Masken in Fahrzeugen aller Art vorgesehen. So sollen die Erste-Hilfe-Kästen von Autos, Bussen und Lkws mit mindestens zwei Schutzmasken bestückt werden. Ab wann diese Regel genau gilt und welche Bußgelder für die Nichteinhaltung fällig werden, steht aktuell noch nicht fest.

Die modernen Führerscheine aus Kunststoff sind dank verschiedener Vorkehrungen wie Wasserzeichen fälschungssicher. Wer allerdings  zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch einen der rosa- oder graufarbenen Führerscheine besitzt, muss diese bis spätestens 19. Januar 2022 gegen einen neuen eingetauscht haben. Beim Fahren mit dem alten Führerschein kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden.

Eine neue Verordnung der EU sieht vor, dass Neufahrzeuge ab dem 6. Juli 2022 mit Sicherheitsvorkehrungen wie einem Notbremsassistenten oder einem Notfall-Spurhalter ausgestattet sein müssen, um zugelassen zu werden. Serienmäßig müssen die neuen Systeme allerdings erst ab dem 7. Juli 2022 verbaut werden.

Sprit und Maut werden 2022 teurer

Zum Jahreswechsel steigt auch der Preis pro Tonne CO2 um rund 30 Euro. In letzter Konsequenz könnte dies einen Preisanstieg für Verbraucher bedeuten. Im Schnitt soll Benzin um 8,4 Cent pro Liter teurer werden. Der Dieselpreis könnte sogar um 9,5 Cent steigen.

Auch die Maut nach Österreich oder in die Schweiz wird aufgestockt. So soll eine Jahresvignette für die Schweiz 39 Euro kosten und für Österreich 93,80 Euro. Dafür ist die Österreicher Vignette auch digital erhältlich. Dies wird bei den Schweizern erst ab 2023 der Fall sein