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Bayreuth / Kulmbach

Wegen Kindesmissbrauch verurteilt: Kulmbacher muss 6 Jahre ins Gefängnis

Das Landgericht Bayreuth hat Florian S. aus Kulmbach wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen schuldig gesprochen.

Florian S. aus Kulmbach wurde vom Landgericht Bayreuth wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

Das bt begleitete den Prozess im Landgericht Bayreuth.

Sexueller Missbrauch in mehreren Fällen

Das Landgericht Bayreuth hat sein Urteil gegen Florian S. am Freitag, den 12. Januar 2024, gesprochen: wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie des Erstellens und Besitzes von Kinderpornographie muss er für fünf Jahre und elf Monate in Haft.

Richterin Andrea Deyerling begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte eine homosexuell-pädophile Neigung habe, der er sich auch bewusst gewesen sei. Dennoch habe Florian S. gezielt Kontakt zu “vorpubertären Jungen” gesucht und enge Beziehungen zu ihnen aufgebaut.

Die Motivation für diese Nähe zu den Jungen war laut Deyerling immer das sexuelle Interesse des Angeklagten. Dieser hatte mehrfach betont, väterliche Gefühle für die Kinder entwickelt zu haben. Lesen Sie auch: Am Wochenende werden weitere Protestfahrten den Verkehr im Bayreuther Stadtgebiet beeinflussen.

Kinder kannten den Angeklagten gut

Der Prozess am Bayreuther Landgericht hat am Mittwoch, den 10. Januar 2024, begonnen. Es war die erste von drei Sitzungen. Die Verhandlung war von Beginn an sehr emotional, immer wieder hatte der Angeklagte Probleme, sich konkret auszudrücken. Bereits innerhalb der ersten Stunde wurde die Verhandlung zweimal für mehrere Minuten unterbrochen. 

Nach Verlesung der Anklage stellte Richterin Deyerling dem Angeklagten in Aussicht, dass ein Schuldeingeständnis sich positiv auf den Urteilsspruch auswirken könne. Florian S. entschied sich dazu, eine Aussage zu machen.

S. räumte dabei ein, dass die Vorfälle im Wesentlichen stattgefunden hätten, aber nicht alle Details der Wahrheit entsprächen. Auch die zeitlichen Rahmen der Ereignisse ordnete der Angeklagte teils anders ein. Durch das Urteil vom Freitag wurden die verlesenen Anklagepunkte jedoch weitestgehend bestätigt.

Im Prozess kamen mehrere Fälle des Missbrauchs ans Licht. Die betroffenen Kinder kannten den Angeklagten gut.

Mit Nachdruck in Dusche gedrängt

Florian S. hat im Sommer 2019 einen damals siebenjährigen Nachbarsjungen, zu dem er ein freundschaftliches Verhältnis pflegte, auf einem Spielplatz nahe seiner Wohnung getroffen und ihn mit nach Hause genommen.

In der Wohnung forderte S. den Buben mehrmals mit Nachdruck auf, mit ihm in die Dusche zu steigen. Der Siebenjährige kam den Aufforderungen nach. Beim Duschen kam es seitens S. zu unsittlichen Berührungen bei dem Jungen.

Mutter bricht Kontakt mit S. ab

Laut eigener Aussage habe S. den mit ihm befreundeten Jungen “verschwitzt auf dem Spielplatz” neben seinem Wohnhaus erblickt und ihn, da seine Eltern nicht zu Hause waren, mit zu sich eingeladen. Auch zur Mutter des Buben pflegte der Angeklagte ein freundschaftliches Verhältnis.

In S.’ Wohnung sei er Duschen gegangen und habe den Jungen gefragt, ob dieser sich nicht auch abduschen wolle, was dieser bejaht haben soll. Den sexuellen Missbrauch durch Berührungen beim Duschen gab der Angeklagte offen zu.

Anschließend habe er dem Jungen frische Kleidung gegeben und rund eine Stunde mit ihm in seiner Wohnung Videospiele gespielt, bis die Mutter nach Hause kam. Dieser erzählte er vom gemeinsamen Duschen und den Berührungen, worauf diese den Kontakt zwischen S. und ihrem Sohn unterband.

Vorfall als Anlass für Therapiestart

Florian S. gab zu Protokoll, dass er dem Jungen helfen haben wollen und er sauer auf die Mutter gewesen sei, die den Jungen lange in der Sommerhitze alleine gelassen habe. Seine Intentionen, den damals etwa Sechsjährigen mit in die Dusche zu nehmen, seien nicht sexueller Natur gewesen.

Erst im Nachhinein habe der Angeklagte seinen Fehler erkannt, so seine Aussage. Der Vorfall sei für ihn ausschlaggebend dafür gewesen, sich in eine Therapie zu begeben, da er sich schon seit längerer Zeit sexuell zu Kindern hingezogen gefühlt habe. S. begann daraufhin eine Therapie bei der Bamberger Initiative “Kein Täter werden” und schloss diese im März 2022 ab.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Therapie als erfolgreich angesehen. Im Verlauf der Verhandlung wurde jedoch deutlich, dass Florian S. nicht offen mit seinem Therapeuten umgegangen war und diesem bewusst Dinge verschwiegen und Unwahrheiten erzählt hatte.

Missbrauch bei Übernachtungen

Trotz dessen, dass er sich seiner Neigung bewusst war, suchte Florian S. über rund vier Jahre den Kontakt zu zwei Zwillingsjungen und deren Mutter, zu der er ebenfalls ein sehr enges, freundschaftliches Verhältnis pflegte. In dieser Zeit verbrachte der Angeklagte viel Zeit mit den Kindern und passte dabei auch oft alleine auf sie auf.

Im Rahmen dessen kam es bei zwei Übernachtungen der damals Sechsjährigen in der Wohnung von Florian S. zum sexuellen Missbrauch. Der Angeklagte schlief bei beiden Gelegenheiten nackt in einem Bett mit den ebenfalls nackten Buben. Dabei kam es ebenfalls zu unsittlichen Berührungen, wobei er auch die Jungen dazu aufforderte.

S. gab den Missbrauch offen zu, der in geringerem Maß stattgefunden hat, als ursprünglich in der Anklageschrift behauptet wurde. Zum Zeitpunkt der Übernachtungen hatte S. seine Therapie bereits offiziell erfolgreich abgeschlossen.

Dass S. regelmäßig Zeit mit den Zwillingen verbrachte, war auf beiderseitige Initiative hin geschehen. So war auch die Mutter regelmäßig auf ihn zugekommen und hatte ihn gebeten, auf die Kinder aufzupassen.

Mutter wusste von Neigungen des Angeklagten

Die Mutter der Zwillinge bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagte sie im Vorfeld über seine Sexualität und die Therapie informiert hatte. Sie begleitete ihn auch zu einer Nachsorgesitzung nach Bamberg. Trotz dieses Vorwissens erlaubte die Zeugin den Kindern, mit S. Zeit zu verbringen und bei diesem zu übernachten.

S. versicherte ihr dabei, dass “ihre Jungs” bei ihm sicher seien und er lediglich väterliche Gefühle für die Kinder hegte. Die Zeugin gab weiter zu Protokoll, dass sie über ihren ehemaligen Lebensgefährten, der ebenfalls mit S. befreundet gewesen war, von dem Missbrauch erfahren habe. S. hatte die Taten ihm gegenüber zugegeben.

Angeklagter will von Fotos nichts gewusst haben

Neben dem Missbrauch der Zwillinge besaß Florian S. zum Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung im Juni 2023 zwei intime Fotos eines der beiden Jungen, die er selbst bei einem Ausflug im Jahr 2022 angefertigt hat. S. behauptete dabei zunächst, von den Fotos nichts gewusst zu haben.

Auf einer Festplatte wurden außerdem weitere kinderpornografische Inhalte gefunden. Wegen des gleichen Vorwurfs war er vom Amtsgericht Kulmbach bereits verurteilt worden, sodass es sich hier um einen Verstoß der damaligen Bewährungsauflagen handelte.

Neben der damaligen Hausdurchsuchung wurde im Juni 2023 gegen den Angeklagten auch ein Haftbefehl erlassen und vollstreckt. Florian S. saß daher seitdem rund 7 Monate in der JVA Bayreuth in Untersuchungshaft.

Therapie während Gefängnisstrafe

Richterin Andrea Deyerling führte in der Urteilsbegründung aus, dass Florian S. sich seiner Neigung zwar bewusst gewesen sei, dabei aber falsch einschätzte, diese unter Kontrolle zu haben. Es sei dem Angeklagten schlichtweg unmöglich, für vorpubertäre Jungen väterliche Gefühle zu entwickeln. Stattdessen sei die Suche nach Nähe immer nur sexueller Natur. Dessen müsse er sich auch bewusst werden.

Ihm zugunsten wurden der eigenständige Schritt in eine Therapie sowie die Kooperation vor Gericht ausgelegt. Auch, dass er den betroffenen Kindern bewusst die Vernehmung ersparte, wurde ihm hoch angerechnet. Wenngleich während der Verhandlung die Karten nur “unter Mühen” auf den Tisch gelegt wurden.

Während seiner Zeit im Gefängnis muss sich Florian S. einer auf drei Jahre ausgelegten intensiven Therapie für Sexualstraftäter unterziehen – und er muss sich laut der Richterin dabei aktiv bemühen. Nur dann sei eine Eingliederung in die Gesellschaft wieder möglich. Damit verbunden wären aber auch mögliche Kontakt- sowie Berufsverbote.

Die Zeit im Vollzug “werden Sie brauchen”, gab Richterin Deyerling dem Verurteilten mit auf den Weg. Er müsse sich bewusst werden, was sein Problem ist und offen damit umgehen. Selbst nach dem Absitzen der Strafe benötige Florian S. außerdem eine engmaschige Betreuung.