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Freizeit
Zoo in Nürnberg darf wieder öffnen: Das sind die Corona-Regeln für den Besuch
Der Tiergarten Nürnberg darf wieder öffnen. Ab Freitag, den 30. April 2021, dürfen Besucher mit Corona-Regeln wieder in den Zoo.
Der Nürnberger Zoo darf wieder öffnen. In der Bundes-Notbremse ist festgelegt, dass Zoos mit strengen Corona-Regeln wieder öffnen dürfen.
Der Tiergarten der Stadt Nürnberg wird am Freitag, 30. April 2021, wieder geöffnet. Das Sicherheitskonzept, das der Tiergarten bereits bei der kurzen Öffnungsphase im März 2021 umgesetzt hat, bleibt bestehen. Das bedeutet, dass sich alle Gäste vor dem Besuch online über die Internetseite des Tiergartens unter www.tiergarten.nuernberg.de registrieren müssen, teilt der Tiergarten Nürnberg mit.
Zoo Nürnberg öffnet ab 30. April
Ab Freitag (30. April 2021) öffnet der Tiergarten Nürnberg wieder. Öffnungszeit wird von 8 bist 19:30 Uhr sein, teilt der Tiergarten auf der eigenen Homepage mit.
Aufgrund der Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsverordnung vom 27.04.2021 gelten für den Tiergartenbesuch ab 30.04.2021 folgende Regelungen, damit geöffnet werden darf.
Das ist beim Besuch des Tiergarten Nürnberg zu beachten
Mehrere Corona-Regeln sind bei einem Zoobesuch in Nürnberg zu beachten. der Tiergarten Nürnberg teilt dazu folgendes mit:
- Zur Kontaktdatenerhebung ist für jeden Besuch zwingend eine vorherige Onlineregistrierung notwendig. Dies gilt gleichermaßen auch für Jahreskartenbesitzer und Mitglieder des Vereins der Tiergartenfreunde Nürnberg e.V.
- Durch die Besucher muss ein negatives Corona-Testergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR- oder POC-Antigentests (Schnelltest) auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt werden.
- Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen.
- Aufgrund der gültigen Abstandsregel können sich maximal 6.500 Personen zeitgleich im Tiergarten aufhalten.
- Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard ist auf dem kompletten Tiergartengelände verpflichtend. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis 5 Jahre. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren benötigen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
„Wir haben alles für die Öffnung vorbereitet, der Tiergarten ist bereit und die Online-Registrierung läuft bereits,“ sagt Tiergartendirektor Dr. Dag Encke. „Für unsere externen Dienstleister war es eine große Herausforderung, in dieser kurzen Zeit vor allem Ordner sowie Kassen- und Reinigungspersonal zur Verfügung zu stellen.“ Am Dienstag, 27. April 2021, hatte das bayerische Kabinett entschieden, Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten auch bei einem Sieben-Tages-Inzidenzwert von mehr als 100 für Besucherinnen und Besucher zu öffnen.
Redaktion