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Gericht
Zum Sex eingeladen? Prozess um Vergewaltigung in Bayreuth geht weiter: Das sagen Männer, die in der Wohnung waren
Der Betreiber einer Shisha-Bar muss sich wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Am vierten Prozesstag am Montag (7.12.2020) sprach unter anderem ein Mitbewohner des Opfers.
Am Montag, 7. Dezember 2020 ist der Prozess gegen den Betreiber einer Shisha-Bar vor dem Landgericht Bayreuth fortgesetzt worden. Zuletzt hatte ein Zeuge davon berichtet, wie er das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, offenbar kurz nach der Tat, gefunden hat.
Wegen Vergewaltigung in Bayreuth vor Gericht
Zu Beginn des vierten Prozesstages am Montag informiert der vorsitzende Richter über ein Rechtsgespräch, das am Ende des dritten Verhandlungstages zwischen allen Prozessbeteiligten stattgefunden hatte. Darin hat das Gericht Möglichkeiten aufgezeigt, wie man den umfangreichen Prozess straffen könnte.
Insbesondere könnte vermieden werden, dass das Opfer persönlich vor Gericht aussagen und die mutmaßliche Vergewaltigung möglicherweise seelisch noch einmal erleben müsse. Das setzt allerdings ein Geständnis des Angeklagten voraus.
Der verneint und spricht vor Gericht selbst: Hätte er die ihm vorgeworfene Tat begangen, wäre er dumm, den Vorschlag des Gerichts nicht anzunehmen, insbesondere weil er die Möglichkeit der Verurteilung mit einer Strafe auf Bewährung bietet. Da er die Tat aber nicht begangen habe, sei ihm wichtig, dass das Gericht seine Unschuld feststelle.
Mitbewohner berichtet von dem Abend vor der Vergewaltigung
Im Anschluss spricht ein Mitbewohner des mutmaßlichen Opfers. In den Tagen und Wochen nach der Tat sei die Frau ruhig und in sich gekehrt gewesen, habe wenig gesprochen.
An dem Abend der mutmaßlichen Vergewaltigung hätten sie zusammen mit weiteren Freunden und Bekannten Alkohol getrunken. Danach seien er, sein Bruder, ein Freund und das Vergewaltigungsopfer in eine Diskothek gefahren. In der Disko habe sich die Gruppe aufgeteilt.
„Ich war schon sehr betrunken, aber mein Bruder hat gesagt, wir um halb zwei gegangen sind.“ Das Opfer sei noch in der Disko geblieben. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, dass seine Mitbewohnerin Single gewesen sei. Dass sie Drogen genommen hatte, könne er nicht bestätigen.
„Sie kam nach Hause mit einer Polizistin und hat geweint“
Er sei an jenem Abend nüchtern geblieben, sei an dem Abend der Fahrer gewesen. „Sie hat Wein und Schnaps getrunken, ungefähr 13 Gläser“, wird dieser Zeuge aus den Polizeiakten zu diesem Abend in der Disko zitiert.
Sie habe noch in der Disko bleiben wollen. So sei er mit den beiden anderen nach Hause gefahren. Sein letzter Eindruck von der Frau bei der Verabschiedung in der Disko: „Die war ganz gut angetrunken gewesen.“ Weitere Zeugenbeschreibungen des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers gleichen sich.
Zeuge erinnert sich an die letzten Worte des Opfers
„Sie hat gesagt, dass sie eine Bekanntschaft gemacht hat und mit der in eine Wohnung gehen will“, berichtet der dritte Mann in dem Auto, mit dem auch das Opfer in die Bayreuther Disko unterwegs war. Auch er sei mit in die Disko reingegangen.
Er und die beiden anderen hätten früher nach Hause gehen wollen. „Sie war nicht richtig dicht“, sagt er über den Zustand der Frau vor Betreten der Disko, „aber richtig gut drauf“. „Wir haben ihr gesagt, dass sie anrufen soll, wenn irgendwas ist“, sagt der Zeuge weiter vor Gericht aus. Einen konkreten Anlass für dieses „Angebot“ habe es nicht gegeben.
Der Richter weist den Zeugen auf unterschiedliche Aussagen hin, denn im polizeilichen Vernehmungsprotokoll fehlt die Angabe mit der Bekanntschaft aus der Disko.
„Sie war nicht mehr wieder zu erkennen“, sagt dieser Zeuge zum Zustand der Frau. Es habe zwei Wochen und mehr gedauert, bis sie annähernd wieder die alte war.
So lief das Vorglühen auf den Diskoabend – Weiterer Zeuge spricht
Ein weiterer Zeuge aus der WG berichtet von dem Abend bevor die vier anderen in die Disko gefahren sind. „Sie war betrunken, aber nicht stark.“ Die Frau sei angeheitert gewesen. „Jeder, der trinkt, ist lustig.“ Drogen habe sie keine genommen.
Das Opfer habe zwar ein Auto gehabt, sei aber wegen einiger Beulen nicht damit gefahren. Nachdem das Auto vor der Wohnung stand, die anderen Partygänger Zuhause waren, die Frau aber, habe er ihr eine SMS geschickt und gefragt, wo sie ist.
Ehemaliger Mit-Beschuldigter sagt in Bayreuth aus
Nach einer kurzen Unterbrechung ruft das Gericht einen ursprünglich Mit-Beschuldigten in den Zeugenstand. Er sei in der Wohnung des Angeklagten auf dessen Einladung gewesen. Aufgrund dieses Vorfalles habe er seinen Ausbildungsplatz verloren. Er sei im dritten Lehrjahr gewesen.
Als als er in die Wohnung kam, will dieser Zeuge den Angeklagten auf dem Opfer gesehen haben. Gefragt, was der Angeklagte in der Position mit der Frau gemacht hat, sagt der Zeuge: „Sex.“ Später – so der Zeuge – habe der Angeklagte die Frau geschlagen. Er habe den Angeklagten vom Opfer abbringen können, sei von diesem geschlagen worden und habe weiter von der Frau Schläge bekommen.
Angst vor einer Gruppenvergewaltigung: Zeuge berichtet von Sex in der Wohnung des Angeklagten
Beim Betreten der Wohnung habe er keine Hilferufe oder Schreie gehört. Nach dem Öffnen der Wohnungstür habe er ganz normalen Sex gesehen. Beide seien komplett nackt gewesen. Die Frau habe auf den Rücken gelegen, der Angeklagte auf ihr. Sie waren Gesicht zu Gesicht, beschriebt der Zeuge.
Der Penis des Angeklagten habe noch eine leichte Errektion aufgewiesen. Dass die Frau dann zunehmend nervös wurde, könne er sich nur so erklären, dass sie Angst hatte, es könnte zu einer Gruppenvergewaltigung kommen.
Zeuge verstrickt sich in Widersprüche
Der vorsitzende Richter weist den Zeugen auf unterschiedliche Angaben bei der Polizei und jetzt vor Gericht hin. Dabei geht es um Schreie. „Ob das hinsichtlich des Sex war und wegen was anderem, das weiß ich nicht“, wird aus der polizeilichen Vernehmung zitiert. „Ich glaube, dass das in beiderseitigem Einvernehmen war.“
Der Zeuge verstrickt sich in Widersprüche. So hat er in der polizeilichen Vernehmung gesagt, dass er mit der Frau Sex haben wollte. Dafür habe er auch mehrfach in der Wohnung des Angeklagten seine Hose runter gezogen.
Bei Gericht sagt er, die Hose sei im Rahmen der Rangelei runter gerutscht. „Schwer zu glauben“, sagt der Richter. „Sie sagten bei der Polizei, dass Sie die Hose bis zum Knie runter hatten.“
Auf Nachfrage zum Ablauf beim Eintreffen in der Wohnung des Angeklagten sagt der Zeuge: „Ich bin hineingegangen und sie hat geschrien, dann hat sie (zum Angeklagten) gesagt „don´t touch me“. Dann bin ich dazwischen gegangen.“ Das Gericht zeigt dem Zeugen auf, dass er allein an diesem Punkt schon zwei Versionen erzählt hat.
Zur Tatzeit in der Wohnung des Angeklagten
Der letzte Anwesende zur Tatzeit in der Wohnung des Angeklagten machte ebenfalls seine Angaben vor Gericht. Auch er war zunächst verdächtigt, die Frau vergewaltigt zu haben. Er berichtet von Hunden des Angeklagten, die in die Szenerie gelaufen sein sollen, als die entsprechende Wohnzimmertüre geöffnet wurde. Das hatte bisher noch kein Zeuge genannt. Nachdem der Angeklagte das Opfer geschlagen hatte, sei er mit dem Angeklagten in ein anderes Zimmer gegangen. Dort würden beide das Opfer schreien gehört haben.
Zurück im Wohnzimmer sei die Frau und der weitere Anwesende verletzt gewesen. Wer wen und warum geschlagen hat, könne er nicht sagen. Vom Angeklagten habe es keine Einladung auf Sex auch für ihn mit dem Opfer gegeben.
Er sei sich sicher, dass der Sex zwischen Angeklagtem und mutmaßlichem Opfer einvernehmlich gewesen sei. Der Angeklagte habe allenfalls zum Zuschauen eingeladen.
Auch dieser Zeuge verstrickt sich in Widersprüche. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob der Angeklagte nun mit Sex geworben hat oder nicht.
Doch der vierte Verhandlungstag ist nach acht Stunden beendet. Die Verhandlung wird am Dienstag, 8. Dezember, fortgesetzt.
bt-Redakteur Online/Multimedia
Raphael Weiß