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Coronavirus

Corona-Ampel auch im Landkreis Bayreuth auf Rot: Hier gelten Beschränkungen und Maskenpflicht

Auch im Landkreis Bayreuth steht die Corona-Ampel auf Rot. Daher ist ab Samstag (24.10.2020) eine Allgemeinverfügung mit neuen Corona-Beschränkungen in Kraft.

Der Landkreis Bayreuth hat offiziell am Freitag (23. Oktober 2020) den Corona-Warnwert überschritten. Auf der Corona-Ampel liegt der Kreis jetzt im roten Bereich. Deshalb wurden Corona-Beschränkungen eingeführt. Auch in der Stadt Bayreuth mussten die Regeln wegen hoher Fallzahlen verschärft werden.

  • erweiterte Maskenpflicht
  • Treffen mit maximal fünf Personen oder zwei Hausständen
  • Sperrstunde ab 22 Uhr

Hier gilt Maskenpflicht im Landkreis Bayreuth in der Öffentlichkeit

Als stark frequentierten öffentlichen Plätze gelten im Landkreis Bayreuth laut Allgemeinverfügung des Landkreises Bayreuth folgende Orte:

Maskenpflicht in der Gemeinde Aufseß:

  • Im Tal, zwischen Kreuzung Burggraben bis Kreuzung Unterer Schlossberg
  • Im Tal, zwischen Kreuzung Im Tal / Hochstahler Straße bis Ecke Lesauer Weg
  • Ortsteil Sachsendorf, Hauptstraße Kreuzung Geiersberg bis Ecke Großer Stein
  • Ortsteil Hochstahl, St 2188 innerorts

Maskenpflicht in der Stadt Bad Berneck erweitert:

  • Kurpark in der Ölschnitz
  • Kreuzung Rimlasgrund (B 303 / B 2) bis zur Kreuzung Otto-Schicker-Straße

Erweiterung der Maskenpflicht in der Gemeinde Fichtelberg:

  • Rundwanderweg Fichtelsee (einschließlich der Wege Am Fichtelsee und Am Kaiserberg)
  • Parkplatz Am Fichtelsee In der Stadt Pegnitz:
  • Wiesweiherpark
  • Wiesweiherweg
  • Kettengasse
  • Schlossweg
  • Schlossgraben
  • Fußweg zwischen Wiesweiherpark und Schlossgraben
  • Hauptstraße
  • Rosengasse
  • –  Apothekengasse
  • –  Brauhausgasse
  •  Stadtgraben

Maskenpflicht in Pottenstein:

  • Hauptstraße, bis Mariental
  • Am Stadtgraben, bis Mariental
  • Seelenbrunnengasse
  • Freiherr-von-Redwitz-Gasse
  • Fischergasse
  • Malerwinkel
  • Rundwanderweg Schöngrundsee
  • Parkplatz Schöngrundsee

Erweiterung der Maskenpflicht in der Gemeinde Speichersdorf:

  • Rathausplatz, zwischen Weidner Straße und Unterer Markt

Maskenpflicht im Markt Weidenberg:

  • Neue Mitte
  • Am Bahndamm – Bahnhofsstraße
  • Obere Marktstraße, ab Ortseingang bis Rathausplatz

Maskenpflicht in Pegnitz

  • Hauptstraße
  • Stadtgraben
  • Rosengasse

Eine detaillierte Karte hat Pegnitz auf der eigenen Facebook-Seite veröffentlicht:

Corona-Warnstufe Rot im Landkreis Bayreuth: Das gilt nun

Die Corona-Strategie im Freistaat Bayern orientiert sich an der sogenannten „Corona-Ampel“. Generell sind der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen und die Hygieneregeln zu beachten. Im Landkreis Bayreuth liegt die 7-Tage-Inzidenz über dem Signalwert von 50, so dass hier nun die Warnstufe Rot erreicht ist. Auf Grundlage des § 25 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) gelten hier ab morgen, den 24.10.2020, verschärfte Regeln. Im Wesentlichen bedeutet dies:

Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände dürfen sich treffen – bei privaten Feiern und im öffentlichen Raum. Es gilt Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, an Arbeitsstätten, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch für Schüler am Sitzplatz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Studierende an Hochschulen. Sperrstunde gilt täglich zwischen 22 und 6 Uhr sowie im gleichen Zeitraum Alkoholverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises und weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden sie unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Bayreuth. „Jeder von uns ist jetzt gefordert: Denn je strikter alle diese Maßnahmen umsetzen und sich an die vorgegebenen Regeln halten, desto schneller ist es möglich, die Kurve der steigenden Corona-Infektionszahlen wieder abzuflachen,“ so Landrat Florian Wiedemann.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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