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Aug’ in Aug’ mit den Straftätern: Die erste Kriminologin am BKH

Als Jugendliche hat sie Krimis verschlungen. Wenn andere in der Eisdiele jobbten, machte sie Praktika im Knast. Stefanie Koel ist 39 Jahre alt und die erste Kriminologin, die das Bezirkskrankenhaus Bayreuth (BKH) beschäftigt.

Im BKH werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Ein Teil des Geländes gleicht aber eher einem Hochsicherheitstrakt als einem Krankenhaus. Wer dort rein will, muss durch eine Sicherheitsschleuse, muss sich ausweisen, muss Handy und Schlüsselbund abgeben. Wer drin ist, dem öffnen sich Türen nur durch Eingabe eines Sicherheits-Codes. Die Patienten dort sind eigentlich Gefangene. Wegen psychischer Erkrankungen, weil sie Drogen brauchten oder unter solchen standen, haben sie teils schwere Straftaten begangen. Haben vergewaltigt oder versucht zu töten. Weil sie nicht nur büßen, sondern auch geheilt werden sollen, sitzen sie nicht im Gefängnis, sondern in der Abteilung für Forensik am BKH ein. Hier arbeitet Stefanie Koel.

Jung, männlich, unqualifiziert

Die gut 20 Patienten auf ihrer Station sind zwischen 35 und 45 Jahre alt. Kaum einer hat einen Schulabschluss, geschweige denn einen Beruf erlernt. Fast alle sind sie wegen Drogen auf die schiefe Bahn geraten. Die meisten wegen Crystal, das bedingt die Nähe Bayreuths zur tschechischen Grenze. Andere wegen künstlich hergestelltem, hochdosierten Cannabis, kurz: Spice. Unter den Patienten ist keine einzige Frau.

Trotzdem spricht die 39-Jährige von einem Traumjob. Die Frage, warum manche Menschen straffällig werden und andere nicht, habe sie schon immer fasziniert, sagt Koel. Sie empfinde keine Angst, wenn sie den Straftätern meist alleine gegenüber sitze. Was im Ernstfall zu tun wäre, weiß Koel genau. Aus Deeskalationskursen zum Beispiel. Sie weiß außerdem, wie sie sich kleiden muss. Und dass es besser ist, in der Nähe der Tür zu sitzen und das Funkgerät mit dem Alarmknopf nicht aus den Augen zu lassen. Spurlos an ihr vorbei gehen die Biografien der Täter, vor allem die der Sexualstraftäter, trotzdem nicht.

Auch ich bin entsetzt, wozu Menschen fähig sind.

(Stefanie Koel, Kriminologin)

Ein Recht auf Sucht

180 Patienten gibt es in der Forensik am BKH. Das Bayreuther Bezirkskrankenhaus ist eine von 14 sogenannten Maßregelvollzugsanstalten in Bayern. Wer aus Bayreuth und der Umgebung im Drogenrausch oder wegen psychischer Krankheiten eine Straftat begeht, der landet hier. Die meisten Patienten haben den Entzug schon hinter sich, bevor sich Koel um sie kümmert. Etwa zwei Jahre gibt der Gesetzgeber ihr und ihren Kollegen danach Zeit, die Sucht, die zur Straftat führte, zu therapieren. Sind dann noch Strafen zu verbüßen, werden die bei positiven Prognosen von Koel und ihren Kollegen zur Bewährung ausgesetzt. Das gilt selbst dann, wenn Koel und ihre Kollegen dem Patienten nicht helfen konnten.

Es gibt auch ein Recht darauf, in Sucht zu leben, wenn man das will.

(Stefanie Koel)

Wer wann entlassen wird, das entscheidet nicht Koel, sondern Gerichte – allerdings auf Basis unter anderem ihrer Gutachten. Es ist ein Spagat zwischen zwei wichtigen Aufgaben: dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern auf der einen Seite und der Wiedereingliederung der Patienten in die Gesellschaft auf der anderen. Dafür bekommen die Patienten am BKH Handlungsmuster an die Hand, um im Krisenfall anders als zum Beispiel mit Gewalt reagieren zu können.

Stefanie Koel. Foto: Andrea Franz

Wohnungssuche und Bewerbungstraining

Je gelockerter der Vollzug zum Ende der Therapie werde, umso mehr kümmern sich Koel und ihre Kollegen darum, dass der Patient lernt, Bewerbungen zu schreiben. Dass er eine Wohnung findet und eine Arbeit. Und dass die ersten Aufeinandertreffen mit den Personen des gewohnten Umfelds möglichst konfliktfrei vonstatten gehen.

Ein Restrisiko bleibt aber immer.

(Stefanie Koel)

Und wer rückfällig werde, das entscheide zu einem gewissen Anteil auch der Zufall. Immerhin 80 Prozent der Patienten haben sich auch ein Jahr nach der Entlassung noch nicht wieder etwas zu Schulden kommen lassen. 70 Prozent sind immernoch drogenfrei. Diese Zahlen noch zu steigern hat sich Stefanie Koel zur Aufgabe gemacht.

Ich brenne für diese Tätigkeit.

(Stefanie Koel)

Stadt vor Gericht: Streit um ein “Monster” in der Saas

In der Saas gibt’s Ärger. In einer Straße stehen nur Bungalows, in der nächsten zweistöckige Häuser. Seit Anfang der 60er Jahre ist das so. Und weil die Bewohner der zweistöckigen Häuser bequem über die Bungalows schauen können, sind die Abstände der Häuser entsprechend gering. Jetzt will ein neuer Eigentümer einen der Bungalows ordentlich aufstocken. Sein Nachbar, Reinhard Richter, spricht von einem Monster und zieht vor Gericht. Geklagt wird aber nicht gegen den Eigentümer, sondern gegen die Stadt. Weil die vor über 50 Jahren einen Fehler gemacht habe.

Damals, im Jahr 1962, habe die Regierung von Oberfranken einer Baufima die Errichtung einer Bungalowsiedlung erlaubt, obwohl auch eine zweigeschossige Bebauung möglich gewesen wäre. Die Stadt habe die Regierung damals um Zustimmung gebeten und versichert, dass die “zu errichtenden Häuser sämtlich ebenerdig erstellt werden”.

Schreiben der Stadt Bayreuth aus dem September 1962. Foto: Thorsten Gütling

In einem weiteren Brief spricht die Stadt davon, dass die Regierung die Erlaubnis nur unter der Voraussetzung erteilt habe, “dass die einheitliche Bebauung des Straßenzuges rechtlich gesichert und hierbei eine künftige Aufstockung einzelner Bauten wirksam ausgeschlossen wird”.

Schreiben der Stadt Bayreuth vom Januar 1963. Foto: Thorsten Gütling

Das Stadtbauamt hat allerdings versäumt, die tatsächliche Eintragung im Grundbuch zu überwachen.

(Reinhard Richter, Saas)

Dass die Stadt der Eintragung nicht nachgekommen ist, sei in der Saas auch deshalb nicht aufgefallen, weil sich seit nunmehr 57 Jahren alle Beteiligten an das Aufstockungsverbot gehalten hätten. Nur weil er sich darauf verlassen habe, dass das Verbot existiere, habe er das Haus in der Saas vor sechs Jahren gekauft, sagt Richter.

Was es auch sonst nirgends in der Straße gibt, hinterfragt man nicht.

(Reinhard Richter, Saas)

Jetzt aber hat ein neuer Eigentümer eine Erlaubnis zur Aufstockung beantragt – und erhalten. Aus dem Bungalow vor Richters Fenster soll ein dreistöckiges Haus werden. Den Plänen zufolge wird Richter künftig statt auf den Saaser Glockenturm und die umliegenden Wälder auf die Rückfront und das Blechdach eines 11,5 Meter hohen Hauses blicken, das sich selbst vier Fensterreihen gen Süden genehmigt. Die Stadt, sagt Richter, habe dem Nachbarn dafür sechs Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt. Von Maß und Mitte sei das weit entfernt. Ebenso von Paragraf 34 des bayerischen Baugesetzbuches, wonach sich das Gebäude in die bestehende Bebauung eingliedern müsse. Richter befürchtet einen Domino-Effekt.

Das Haus, das noch ein Bungalow ist, aber um zwei Etagen wachsen soll, steht nur zwölf Meter von Reinhard Richters Haus und nur drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.  Foto: Thorsten Gütling

Mit den Unterschriften von fünf Nachbarn habe er versucht, das Rathaus zum Umdenken zu bewegen. Ohne Erfolg. Eine Ortsbesichtigung habe trotz mehrfacher Bitte nicht stattgefunden, sagt Richter. Jetzt zieht er gegen die Stadt vor Gericht.

Die Stadt hat den Bauherren hier etwas vorgegaukelt. Sie hätte ihren Fehler bis zur Genehmigung heilen können.

(Reinhard Richter, Saas)

Weil die Sache vor Gericht kommt, will sich die Stadt nicht zu den Vorwürfen äußern. Auf Nachfrage des Tagblatt, ob die Stadt etwas verschlafen habe, warum sie den Bau genehmige und ob sie ihn hätte verhindern können, heißt es aus dem Bauordnungsamt nur:

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. Wir bitten um Verständnis, dass zu anhängigen aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen – also zu laufenden Verfahren – keine Auskünfte erteilt werden können.

(Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth)

Richter allerdings sagt, während er noch auf die Terminierung seine Gerichtsverfahrens warte, würden auf dem Nachbargrundstück Nägel mit Köpfen gemacht. Vor vier Wochen sei ein Baugerüst angekarrt worden. Baumaterial stehe bereit. Seit Wochen werde am Fundament gearbeitet.

Das Abwarten ist genau das Problem. Eine Seite kann vollendete Tatsachen schaffen, während die andere dabei wartenderweise zusehen muss.

(Reinhard Richter, Saas)