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Fahrverbot

Alkoholisierter Zeuge fährt zur Polizei und erhält ein Fahrverbot

Der Versuch, als Zeuge für einen Schaden an seinem eigenen Geschäft aufzutreten, hat den Inhaber viel Geld gekostet und ihm ein Fahrverbot eingebracht. Alkoholisiert vor der Polizei zu erscheinen, könnte ihn mehr kosten als der Schaden an den Spielautomaten in seiner Kneipe.

Nach einem Diebstahl aus den Spielautomaten in seiner Kneipe zeigte sich der Betreiber, der der polizeilichen Zeugenaufforderung nachkam, alkoholisiert und erhielt ein Fahrverbot, laut Polizeibericht.

Spielautomaten wurden um Geld beraubt

Am Sonntagmorgen, 12. Februar 2023, wurde die Polizei Marktredwitz zu einem Einbruch in ein Lokal in der Klingerstraße gerufen. Ein Angestellter hatte den Betreiber des Lokals darüber informiert, dass verschiedene Spielautomaten aufgebrochen worden waren. Der vorläufige Sachschaden beläuft sich auf etwas mehr als 4000,- €. Ein genauer Sach- und Diebstahlsschaden muss aber noch abschließend ermittelt werden.

Der vermutete Tatzeitraum erstreckt sich nach ersten Erkenntnissen von Sonntag, 12.02.2023, 03:15 Uhr bis 07:45 Uhr. Die Polizei ermittelt derzeit in diesem besonders schweren Fall von Diebstahl und sucht Zeugen. Lesen Sie auch: Fahrer hält auf A9 zu wenig Abstand: Fahrverbot.




Zeuge wurde als alkoholisiert ermittelt

Als der Kneipenwirt am Sonntagmorgen, gegen 08:45 Uhr, mit seinem Auto zum Tatort fuhr, bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab einen Wert von 0,6 Promille, der vor Gericht verwertbar ist.

Der Gastronom erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Ihn erwartet ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte auf seinem Konto in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Bezüglich des Diebstahls aus den Spielautomaten bittet die Polizei Marktredwitz weiterhin um Hinweise unter der Telefonnummer 09231/9676-0.