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Gericht

Für immer schwerbehindert: Baby in Oberfranken misshandelt

Das Landgericht Hof startete gestern, dem 18. Oktober 2022, die Verhandlung eines schwerwiegenden Falles von Kindesmisshandlung.

Ein 28-jähriger Mann soll seine zwei Monate alte Tochter so brutal geschüttelt haben, dass sie für immer schwerbehindert sein wird. Das Kind lebt seit dem Vorfall in einem Pflegeheim.

Der Prozess darum startete gestern, dem 18. Oktober 2022, im Landgericht Hof.

Baby in Oberfranken schwer misshandelt

Die Tat fand im Mai 2020 in einer Wohnung in Selb statt. Da soll der Angeklagte seine damals erst zwei Monate alte Tochter so schwer misshandelt haben, dass sie für den Rest ihres Lebens schwere geistige und körperliche Behinderungen haben wird.

Der Angeklagte war hauptsächlich nachts für die Betreuung seines Kindes zuständig. Da er aber von den Schreien des Mädchens überfordert gewesen sein soll, soll er sie in der Nacht zum 16. Mai 2022 so heftig geschüttelt haben, bis sie keinen Laut mehr von sich gegeben hat.

Fremde Hilfe bis ans Lebensende

Das Baby erlitt laut einem Gutachter nicht nur mehrere Knochenbrüche, sondern auch schwere Hirnschäden. Aus diesem Grund wird das Mädchen bis an ihr Lebensende auf fremde Hilfe angewiesen sein und kann dementsprechend nie ein eigenbestimmtes Leben führen. Das Kind leidet seitdem unter Sehstörungen sowie Schluckbeschwerden. Auch kann sie sich bis heute noch nicht eigenständig umdrehen oder stehen.

Schwere Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener, so lautet die Anklage gegen den 28-Jährigen. Dieser sagte bei Gericht, dass er das Baby mitunter unangemessen behandelt habe. Jedoch habe er an diesen konkreten Fall keine Erinnerungen. Allerdings sei ihm das Baby einmal vom Arm auf den Boden gefallen. Zu einem späteren Zeitpunkt räumte er jedoch ein, dass es auch zu Momenten kam, die man als Schütteln interpretieren könnte.

Angeklagter rief erst nach mehreren Stunden um Hilfe

Dem 28-Jährigen wird ebenfalls von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er nichts unternommen habe, obwohl zu erkennen war, dass das Baby schwer verletzt war. Der Angeklagte berichtete vor Gericht, dass das Mädchen apathisch wurde und “die Augen in alle Richtungen verdrehte”. Erst am Morgen darauf erzählte er der Kindesmutter, dass ihm das Baby aus dem Arm gefallen war.

Mehrere Stunden dauerte es, bis das Paar Hilfe rief. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt schon schläfrig und wollte nichts mehr essen. Die um Hilfe gebetene Hebamme wies das Paar an, das Kind umgehend in ein Krankenhaus zu fahren. Allerdings ließen sie sich auch hier Zeit. Als die Mutter dann endlich mit dem Baby ins Krankenhaus fuhr, wurde dieses sofort mit dem Hubschrauber in die Uni-Klinik Jena geflogen.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat sofort, nachdem sie von dem Vorfall erfahren hatten, ein Gutachten über eine mögliche Ursache des gesundheitlichen Schadens in Auftrag gegeben. Rechtsmediziner aus Jena kamen zu dem Schluss, dass gewaltsames Schütteln und damit verbundene Hirnschäden die Ursache sind. Lesen Sie auch: Der Prozess um den Doppelmord in Mistelbach beginnt heute. 




Trotzdem fröhliches und ausgeglichenes Kind

Aus einem aktuellen ärztlichen Bericht geht hervor, dass die mittlerweile Zweijährige als fröhlich und ausgeglichen beschrieben wird. Allerdings kann sie nur in einem Pflegestuhl aufrecht sitzen und ihren Kopf nur kurz aus der Bauchlage heben. Somit ist sich Körperlich weit zurückgeblieben. Auch muss sie vollständig über eine Magensonde ernährt werden.

Die eigene Mutter hat das Mädchen das letzte Mal im Oktober 2021 besucht und auch telefonisch hat die Mutter sich das letzte Mal im Mai dieses Jahres gemeldet.

Angeklagter zeigt keine Reue

Der Angeklagte liegt seit der Vorlage des rechtsmedizinischen Gutachtens im Juni in Untersuchungshaft. Ihm wird ebenfalls vorgeworfen, dass er die Kindesmutter bei einem Streit mit den Fäusten geschlagen hätte.

Am ersten Verhandlungstag zeigte sich der 28-Jährige kühl und forsch. Schuldbewusstsein oder Reue ließ sich der Angeklagte nicht anmerken.
Laut Strafgesetzbuch steht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bevor. Staatsanwalt Yves Döll weist ihn darauf hin, dass er aufgrund der Schwere des Vergehens nicht zögern würde, einen Antrag am oberen Ende des Strafrahmens zu stellen, wenn er sich nicht erkennbar mit seiner Schuld auseinandersetzt.

Die Hauptverhandlung wurde auf mehrere Tage angesetzt und ein Urteil wird erst im November erwartet.