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Fake News

Nur Geimpfte auf Intensivstation? Verschwiegenheitsklausel? Klinikum kämpft mit Gerüchten

Immer wieder werden falsche “Informationen” zum Coronavirus verbreitet. Eine Klinik aus Franken stellt die Gerüchte klar.

Das Rhön-Klinikum in Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken) kämpft aktuell mit Gerüchten um das Coronavirus. In den sozialen Medien wird aktuell eine Sprachnachricht verbreitet, in der geäußert wird, dass Ärzte einer Klinik in Bad Neustadt Patienten vom Impfen abraten, da die Stationen voll mit geimpften Patienten wären.

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von einer Verschwiegenheitserklärung die Rede, die Mitarbeitende unterschreiben mussten. Da der Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt das einzige Krankenhaus vor Ort ist, gehen die Verantwortlichen des Krankenhauses davon aus, dass deren Klinik und Beschäftigten gemeint sind. Sie haben eine Stellungnahme veröffentlicht.

Falsche “Informationen” über Intensivbelegung in Krankenhaus

In der Mitteilung des Rhön Klinikums heißt es: “Die in dieser Sprachnachricht getroffenen Äußerungen können wir nicht nachvollziehen und stellen wie folgt richtig”.

Weiter wird dort erklärt: “Unser Unternehmen und der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt sprechen sich ganz klar für das Impfen aus! Das haben unsere Beschäftigten in den vergangenen Monaten und Wochen stets betont und auch danach gehandelt. Unsere Ärzte und Pflegekräfte fordern aktiv dazu auf, sollten keine medizinischen Gründe dagegensprechen, sich impfen zu lassen.”

Am Rhön Klinikum gibt es zusätzlich ein Impfangebot für das Personal sowie Langzeit-Patienten. 5.000 Menschen hätten dieses Angebot bereits angenommen. “Aktuell bieten wir in unserem Impfzentrum am Campus Bad Neustadt neben weiteren Erst- und Zweitimpfungen auch die Auffrischungsimpfungen an. Die Nachfrage ist groß und wir konnten so bereits über 600 Mitarbeitende „boostern“. Die Impftermine sind stets ausgebucht.”

Bad Neustadt: “Lage besorgniserregend”

Die Lage in der vierten Welle der Corona-Pandemie ist besorgniserregend und spitze sich täglich weiter zu. Um angesichts dieser Situation freie Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten vorzuhalten, verschiebt das Rhön Klinikum als Corona-Schwerpunktklinik nicht medizinisch notwendige Operationen. “Die Notfallversorgung sowie dringend medizinisch notwendige Operationen und Behandlungen sind davon nicht betroffen und somit vollumfänglich sichergestellt”, heißt es in der Pressemitteilung.

Aktuell werden am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt 59 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon sind 12 COVID-19-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, darunter 10 Patienten, die invasiv beatmet werden. Der überwiegende Teil der (Intensiv-)Patienten sei ungeimpft.

Dazu nimmt das Klinikum weiter Stellung: “Wie andere Kliniken auch haben wir Patienten mit Impfdurchbrüchen in Behandlung. Komplett geimpft bedeutet nicht gleich komplett geschützt. Die Impfung schützt nicht zu 100 Prozent vor einem schweren Krankheitsverlauf, sie macht ihn nur deutlich unwahrscheinlicher. Zudem lässt die Wirkung der COVID-19-Impfung mit der Zeit nach, weshalb alle ihre Impfungen auffrischen lassen sollten.”

Rhön Klinikum: Appell an Vernunft und Gemeinschaft

Zu Falschmeldungen heißt es in der Pressemitteilung: “Die Pandemie scheint unsere Gesellschaft zu entzweien. Das darf nicht sein! Auch sehen wir uns mit Anfeindungen gegenüber unserem Personal und Fehlinformationen wie dieser in den sozialen Medien konfrontiert. Hier appellieren wir an die Vernunft aller, Nachrichten in den sozialen Medien entsprechend zu bewerten.”

Weiter verurteilen die Klinik-Verantwortlichen: “Wir respektieren subjektive Einstellungen und Meinungen. Aber unsere Leistungen als Klinik und die Arbeit unserer Beschäftigten in Misskredit zu ziehen, akzeptieren und tolerieren wir nicht. Unsere Mitarbeitenden leisten seit Beginn der Pandemie unter diesen schwierigen Bedingungen Außerordentliches, um alle Patienten bestmöglich zu versorgen.”

Keine Verschwiegenheitserklärung

Selbstverständlich unterliegen die Ärzte, aber auch Pflegekräfte und Assistenten ebenso wie das Verwaltungspersonal, das mit der Krankenakte der Patienten in Kontakt kommt, der Schweigepflicht. Eine im Audiobeitrag im Zusammenhang erwähnte „Verschwiegenheitserklärung“ ist dem Rhön Klinikum nicht bekannt.