Zuletzt aktualisiert am

Bayern

Bayern gegen Streichung von Abtreibungs-Paragrafen: Kritik an Bund

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) spricht sich gegen die Pläne aus, den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Bayerische Ministerin kritisiert damit Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Paus will den Paragrafen streichen.

Gegen Gesetzesänderung bei Abtreibungen

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar, so regelt es der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches. Doch es gibt Ausnahmen. Straffrei bleiben Abtreibungen, wenn die betroffene Frau sich in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus will den Paragrafen jetzt ganz streichen, wie in den vergangenen Tagen mehrere Medien berichtet haben. Der Bundesregierung hatte im Sommer vergangenen Jahres schon den Paragrafen 219a aus dem Gesetzbuch gestrichen, der die Werbung für Abtreibungen verboten hatte. Gegen die neuerliche Streichung eines Paragrafen protestiert Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf. Und droht mit einer Klage.




Kritik aus Bayern

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf zeigt sich entsetzt über die Pläne von Bundesfamilienministerin Lisa Paus: “Ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt. Ihr Vorgehen ist ein Skandal und heizt Konflikte in einer ohnehin angespannten gesellschaftlichen Lage noch mehr an! Das ist ein Albtraum.”

Weiter führt die Bayerische Ministerin aus: “Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Das scheint für die Bundesfamilienministerin überhaupt keine Rolle zu spielen – sie ignoriert diese Tatsache! Eine Streichung des § 218 StGB ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig. Wird der § 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.”