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Castello wird „zum Otto“: Neuer Pächter im Schloss Emtmannsberg„Laib und Seele“ eröffnet in der Dammallee„Neuköllner Verhältnisse“ in Bayreuth?

Zuletzt aktualisiert am 03. April 2023 | 16:35

Oberfranken

Das ändert sich im April 2023

von bt-Redaktion

Im April 2023 wird es eine Reihe von Änderungen geben, von denen einige ein Grund zur Freude sind, wie zum Beispiel die Lohnerhöhungen.

Im April 2023 wird es eine Reihe von Änderungen geben, von denen einige ein Grund zur Freude sind, wie zum Beispiel die Lohnerhöhungen. Symbolbild: Pixabay
Im April 2023 wird es eine Reihe von Änderungen geben, von denen einige ein Grund zur Freude sind, wie zum Beispiel die Lohnerhöhungen. Symbolbild: Pixabay

49-Euro-Ticket

Das 49-Euro-Ticket gilt ab dem 1. Mai 2023, die deutschlandweit gültige Monatskarte kann ab dem 3. April erworben werden.

Atomkraftwerke

Die drei verbliebenen aktiven deutschen Kernkraftwerke (Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland) werden nach Angaben des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Mitte April 2023 vom Netz gehen.

Corona-Regeln

Die Corona-Regelung gilt bis zum 7. April 2023, bis dahin muss die Bundesregierung entscheiden, ob oder wie sie verlängert wird. Derzeit sind FFP2-Masken in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen in ganz Deutschland Pflicht. Die Bundesländer können auch weitergehende Regelungen erlassen. Lesen Sie auch: Künstliche Intelligenz wird im Wildtiermonitoring benutzt.




Lohnsteuerabzug

Ab dem 1. April 2023 treten geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug in Kraft. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022. Beide Beträge wurden zum 1. Januar angehoben.

Lohnerhöhung

Ab dem 1. April 2023 wird es einen neuen Mindestlohn für Maler und Lackierer geben. Der Mindestlohn I (Helfer) wird 12,50 Euro und der Mindestlohn II 14,50 Euro betragen. Die Auszubildenden erhalten im August eine Erhöhung: 770 Euro im ersten Lehrjahr, 850 Euro im zweiten und 1.015 Euro im dritten Lehrjahr.

Auch im Bauhauptgewerbe gibt es ab 1. April mehr Geld: 2 Prozent im Westen und 2,7 Prozent im Osten. Außerdem wird mit dem Mai-Gehalt eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig und auch die Fahrten der Beschäftigten zu ihren Baustellen müssen abgegolten werden.

Außerdem erhalten Leiharbeiter ab 1. April einen Mindestlohn von 13 Euro.

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