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Energie

Bayreuth: Energiepreisbremse erreicht Verbraucher

Die vom Bund geförderte Energiepreisbremse wird demnächst bei den Kunden der Stadtwerke Bayreuth ankommen.

Die Stadtwerke Bayreuth haben angekündigt, dass die vom Bund finanzierte Energiepreisbremse bald bei ihren Kunden ankommen wird.

Reduzierung der Kosten

Bis Ende des Monats werden die März-Rechnungen um den individuellen Entlastungsbeitrag gekürzt sein. Außerdem enthalten sie die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar. Innerhalb von drei Monaten haben die Stadtwerke das dafür notwendige IT-Projekt abgeschlossen.

Die Preisbremsen treten ab März in Kraft, mit rückwirkender Entlastung für Januar und Februar. Die Preisobergrenzen sehen vor, dass Strom nicht mehr als 40 Cent, Gas nicht mehr als 12 Cent und Fernwärme nicht mehr als 9,5 Cent kostet (jeweils pro verbrauchter Kilowattstunde).

Die reduzierten Preise gelten für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Wer weniger als die prognostizierten 80 Prozent Energie verbraucht, zahlt nur den staatlich gedeckelten Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie. Lesen Sie auch: Die Kosten für die Energieerzeugung sind in letzter Zeit gesunken, aber die Bayreuther Kunden werden erst mit Verzögerung davon profitieren.




Persönliche Kostenberechnung

Die persönlichen Entlastungsbeträge werden von den Energieversorgern für jeden Verbraucher individuell berechnet. Ab März gilt die Grundregel für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen: Für 20 Prozent des angenommenen Verbrauchs gilt der aktuelle Vertragspreis – für die restlichen 80 Prozent greift die Preisbremse. Strom wird dann bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, Gas bei 12 Cent und Fernwärme bei 9,5 Cent. Auf Basis dieser Daten berechnen die Energieversorger für jeden Kunden den individuellen jährlichen Entlastungsbetrag und verrechnen diesen anteilig mit den monatlichen Zahlungen.

Die Einsparungen für Stromkunden der Stadtwerke sind moderat, weil ihr Strompreis knapp über der Preisobergrenze liegt: Ein durchschnittlicher Haushalt, der 2.500 Kilowattstunden Strom im Jahr zum günstigsten Tarif der Stadtwerke verbraucht, spart dank der Preisobergrenze im Laufe des Jahres 102,80 Euro (die monatliche Ersparnis beträgt 8,57 Euro). Den normalen Stromtarif werden die Stadtwerke ab März anheben, weil die Kunden angesichts der Preiserhöhung zum 1. März sonst mit einer hohen Restforderung auf ihrer Jahresrechnung rechnen müssten.

Einsparungen je nach Verbrauch

Die jährlichen Einsparungen bei Gas und Fernwärme sind höher: Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Gas beträgt die Ersparnis im günstigsten Stadtwerke-Tarif 871,20 Euro, was die monatliche Abschlagsrechnung um 72,60 Euro reduziert. Fernwärmekunden, die zum Beispiel an die Heizzentrale in der Röntgentraße angeschlossen sind, sparen bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden insgesamt 846 Euro (oder 70,50 Euro pro Monat). Wer weniger Energie verbraucht als angenommen, zahlt nur noch den staatlich gedeckelten Energiepreis für die verbrauchte Energie. Diese Regelungen gelten bis Ende des Jahres, können aber von der Bundesregierung bis April 2024 verlängert werden.

Wie hoch die individuelle Entlastung ausfällt und wie sich die persönlichen Kosten für Strom, Gas und Fernwärme verändern, teilen die Stadtwerke ihren Kunden Anfang April per Brief mit. Die Abrechnung für Lastschriftmandate wird automatisch angepasst. Wer per Dauerauftrag oder manueller Überweisung zahlt, wird von den Stadtwerken gebeten, das Geld für März erst nach Erhalt des Informationsschreibens zu überweisen, aus dem hervorgeht, wie hoch die individuellen Entlastungsbeträge sein werden und wie sie sich auf die monatlichen Preise auswirken.