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Ab 2035 sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge in der EU zugelassen werden. Symbolfoto: PixabayAb 2035 sollen nur noch emissionsfreie Fahrzeuge in der EU zugelassen werden. Symbolfoto: Pixabay

Bayreuther Landgericht: Frau gewinnt Blitz-Klage gegen VW

11. Juli 2019/in (20) Gericht, (20) Nachrichten aus Bayreuth, 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 27. April 2020 | 11:54

Fast vier Jahre ist es her, dass die Manipulation der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen bei Volkswagen aufgeflogen ist. Vom Tisch ist die Geschichte aber noch lange nicht. Die juristischen Verfahren laufen und noch immer sind betroffene Fahrzeuge auf den europäischen Straßen unterwegs, die kein Software-Update erhalten haben, um den Ausstoß von Stickoxid zu verringern – vor allem in Mittel- und Osteuropa.

Positives Urteil nach knapp sechs Monaten

Erst Anfang Juli verurteilte das Bayreuther Landgericht Volkswagen in einem Verfahren zu Schadensersatz. Und das nur knapp fünf Monate nachdem die Klage einer Frau eigegangen war, die in Bayreuth einen VW mit manipuliertem Dieselmotor gekauft hatte. Zwar hatte sich die Klägerin bereits der Sammelklage gegen den Autokonzern angeschlossen, aufgrund der langen Verfahrensdauer aber im März dazu entschieden, doch einzeln zu klagen. Eine Entscheidung, die sich in doppelter Hinsicht gelohnt hat.

Denn es ist nicht nur so, dass die Klägerin nach nicht einmal einem halben Jahr ein Urteil zu ihren Gunsten in Händen halten kann, sie erhält sogar mehr Geld als Schadensersatz von VW zurück als sie für ihr Auto ursprünglich bezahlt hat. Warum? Das Landgericht bejahte in ihrem Fall einen Anspruch auf Zinsen.

Zinsanspruch auf Kaufpreis

Im Jahr 2014 kaufte die Frau ihren VW für rund 32.000 Euro in Bayreuth. Von dem Autohersteller erhält sie nun aber 33.600 Euro zurück. Eine Einzelfallentscheidung, wie Florian Günthner von der Kanzlei Hiller, Bartholomäus und Partner aus Biberach erklärt. Der Rechtsanwalt vertrat die Frau bei ihrer Klage gegen VW.

Der Schadensersatz errechnet sich nach den gefahrenen Kilometern seit dem Kauf des Autos. „In diesem Fall waren es in fünf Jahren nur 25.000 Kilometer“, sagt Rechtsanwalt Florian Günthner. Aber auch ohne die vier Prozent Zinsen hätte seine Mandantin etwa 29.000 Euro von VW zurückbekommen.

Mehr als bei jedem anderen Händler. Der Wertverlust ist schon nach wenigen Jahren enorm.

(Florian Günthner, Rechtsanwalt)

Einzelklage lohnt sich immer

Der Fall der Bayreuther Klägerin zeige, dass sich eine Einzelklage in jedem Fall lohne. Selbst dann, wenn sich der Kläger bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen habe. „Es dauert noch gut fünf Jahre“, sagt der Anwalt. Erst müsse der Anspruch auf Schadensersatz festgestellt werden, dann müsse ein jeder noch einzeln seinen Schaden beziffern.

Eine Einzelklage macht mehr Sinn.

(Florian Günthner, Rechtsanwalt)

Dass VW bereits die Software-Updates der manipulierten Dieselmotoren bezahlt hat, spiele für den Erfolg der Klage keine Rolle. Denn als der Skandal bekannt wurde, mussten die Betroffenen das Update installieren lassen, um die Zulassung für das Auto nicht zu verlieren. „Viele haben seitdem aber Probleme mit dem Auto“, weiß Florian Günthner.

Ansprüche sind noch nicht verjährt

Der Rechtsanwalt weiß noch einen weiteren Grund, warum sich eine Klage auf jeden Fall noch lohnt:

Ende 2019 sind die Ansprüche gegen VW verjährt. Bis dahin ist eine Durchsetzung möglich.

(Florian Günthner, Rechtsanwalt)




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