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Berlin

Rad auf Autoparkplatz abstellen: In Berlin ist das bald die neue Realität

Fahrräder, Roller und Scooter zukünftig auch auf Autoparkplätzen? Das soll in Berlin Realität werden.

In Berlin ist es ein großes Ärgernis, dass immer wieder Räder, Roller und Scooter achtlos auf Gehwegen abgestellt werden. Die Lösung soll nun sein das diese auch normale Autoparkplätze nutzen dürfen – das ganze sogar kostenlos.
Diese Regelung soll ab dem 1. Januar des neuen Jahres gehen. So berichten mehrere Medienhäuser.

Fahrräder künftig auf Autoparkplätzen

Die Begründung hinter dem doch eher kontroversen Vorschlag ist, dass dadurch mehr Sicherheit auf den Fußwegen geschaffen werden soll. Immer wieder blockieren abgestellte Leihräder und E-Scooter Gehwege und gefährden damit Fußgänger.

“Es ist so, dass Fahrräder aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden”, sagte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) gegenüber dem rbb. “Das Ziel dahinter ist ganz klar: Ich möchte endlich, dass die Fahrräder, Scooter und andere Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich geduldet worden sind.”

“Das Ziel unserer gesamten Mobilitätswende ist ja, dass wir den öffentlichen Raum anders verteilen: Mehr Platz für den Umweltverbund, weniger Platz für Autos. Geparkte Autos verbrauchen schlicht zu viel Platz in so einer dichten Stadt”, sagte Jarasch. Lesen Sie auch: Lauterbach warnt vor “Medikamentenflohmarkt”.

“Pläne fördern weiter das Gegeneinander”

Kai Wegner, CDU-Fraktionsvorsitzender, hält dies jedoch für den “falschen Weg”. Er wisse zwar, dass man katastrophale Zustände auf den Gehwegen in Berlin habe, die Pläne der Verkehrssenatorin gingen jedoch ausschließlich zu Lasten der Autofahrer, sagte Wegner.

“Ich glaube nicht, dass es dazu beitragen wird, dass es ein Miteinander geben wird, sondern weiter ein Gegeneinander”, so Wegner weiter. Er sprach sich stattdessen gegen eine generelle Parkerlaubnis etwa für E-Scooter aus und befürwortete speziell genehmigte Stellflächen.




Kleinstfahrzeuge von Parkgebührenpflicht befreit

Der Senat beschloss die im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung. Wörtlich heißt es in der Mitteilung [berlin.de]: “Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzer dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren.”

Fahrräder und E-Roller dürfen auch jetzt grundsätzlich in Deutschland auf der Straße abgestellt werden. So wird in der Straßenverkehrsordung im Punkt Parken und Halten (Paragraf 12) nicht zwischen Pkw und Fahrrädern unterschieden. Dort wird in Absatz 4 lediglich darauf hingewiesen, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen oder Fahrbahnrand zu nutzen ist.