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Stiller Tag

Veranstaltungsverbot in Bayreuth am Buß- und Bettag

Die Stadt Bayreuth weist auf das Unterhaltungs-Veranstaltungsverbot am Buß- und Bettag hin.

Der Buß- und Bettag am Mittwoch, 16. November 2022, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter “Stiller Tag”. An diesen Tagen herrscht ein Unterhaltungs-Veranstaltungsverbot.

Dies teilt die Stadt Bayreuth in einer Pressemitteilung mit.

Unterhaltungs-Veranstaltungsverbot in Bayreuth

An den sogenannten “Stillen Tagen” sind öffentliche Unterhaltungs-Veranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen sind am Buß- und Bettag ebenso wenig gestattet wie Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise Spielhallen. Lesen Sie auch: Wie fahrradfreundlich ist Bayreuth? Hier könnt ihr darüber abstimmen.

Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7 bis 11 Uhr sind alle vermeidbaren, lärmerzeugenden Aktivitäten in der Nähe von Kirchen und sonstigen Gotteshäusern verboten, soweit sie den Gottesdienst stören. Befreiungen hiervon kann die Stadt Bayreuth im Einzelfall nur aus wichtigen Gründen erteilen.




Das gilt für Arbeiter und Schüler

Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, sowie für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind.

Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. An den Schulen entfällt der Unterricht.