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Coronavirus

Corona-Lockerungen in Bayern: Das gilt in Gastronomie und Hotels

In Deutschland gelten aktuell noch strenge Corona-Regeln. Anfang März sollen einige Maßnahmen gelockert werden. Bayern hat folgende Lockerungen verkündet. 

  • Lockerung der Corona-Regeln
  • In Bayern wird Gastonomie auf 3G gelockert
  • Öffnungen nach Corona-Lockdown in Deutschland geplant

Die Corona-Regeln sollen in Deutschland schrittweise gelockert werden. Drauf hatten sich Bund- und Länder geeinigt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte vor rund zwei Wochen, welche Corona-Lockerungen er sich vorstellt.

Am 4. März sollten die neuen Lockerungen eintreten. Erleichterungen soll es insbesondere für Gastronomie und Diskotheken geben. Am Mittwoch berät das Kabinett in Bayern über die Lockerungen, die bei der Bund-Länder-Runde beschlossen wurde. Das hat Söder dabei verkündet. 

Corona-Lockerungen in Bayern

Es kommt zur zweiten Stufe der Lockerungen in der Corona-Pandemie. Das verkündete Markus Söder in einer Pressekonferenz.

In der Gastronomie und in Hotels wird ab dem 4. März wieder 3G gelten. Das heißt, auch Ungeimpfte dürfen wieder reisen oder ins Restaurant.

Weiter werden in Bayern Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Dort gilt dann allerdings die 2G-Plus-Regel. Heißt: Nur Geimpfte mit einem negativen Corona-Test dürfen eintreten.

Bei Großveranstaltungen – wie Konzerten und Fußballspielen – kommt 3G zum Einsatz. Die Auslastung in Innenräumen beträgt dann 60 Prozent und maximal 6.000 Personen. Bei Außenbereichen darf zu 75 Prozent ausgelastet werden und die Personengrenze liegt bei 25.000. Dazu sollen FFP2-Masken getragen werden.

Diese Lockerungen wurden beim Bund-Länder-Gipfel angekündigt. Markus Söder hatte diese am Mittwoch bei einer Pressekonferenz für Bayern bestätigt.




Corona-Regeln ab 20. März

Ab dem 20. März sollen Corona-Regeln erneut gelockert werden. Es soll keine Zugangs- und Kontaktbeschränkungen mehr geben. Auch die Homeoffice-Pflicht soll auslaufen, kann aber von Arbeitgebern weiterhin angeboten werden, vor allem bei Großraumbüros.

Als grundlegende Regeln sollen weiterhin gelten:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, Bussen und Bahnen
  • Abstandsgebot
  • allgemeine Hygienevorgaben
  • in bestimmten Bereichen Testen
  • Nachweispflicht für Impf-, Genesenen- oder Test-Status

Genaue Details darüber gibt es bisher allerdings nicht.