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Zuletzt aktualisiert am 30. September 2022 | 09:41

Coronavirus

Neue Corona-Regeln ab Oktober sind beschlossene Sache: Das gilt im Herbst und Winter

von bt-Redaktion

Ab dem 1. Oktober 2022 sollen voraussichtlich neue Corona-Regeln in Deutschland gelten. Die Zeit der vielen Lockerungen wäre dann vorbei. Heute soll der Bundesrat endgültig darüber entscheiden.

In den Verbandskasten müssen nicht unbedingt FFP2-Masken, auch medizinische Masken sind erlaubt. Symbolbild: Pixabay
In den Verbandskasten müssen nicht unbedingt FFP2-Masken, auch medizinische Masken sind erlaubt. Symbolbild: Pixabay

Der Frühling und der Sommer 2022 waren die Zeit der großen Lockerungen bei den Corona-Bestimmungen in Deutschland. Doch damit könnte bald Schluss sein.

Ab Oktober soll es neue Einschränkungen geben. Heute, am 16. September 2022, stimmt der Bundesrat endgültig darüber ab, wie mehrere Medien, unter anderem inFranken, berichten.

Update vom 16. September 2022 um 16:52 Uhr: Neue Corona-Regeln beschlossen

Mittlerweile ist es Medienberichten zufolge offiziell. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Das neue Infektionsschutzgesetz wird bis zum 7. April 2023 den rechtlichen Rahmen für Corona-Maßnahmen vorgeben. Am Freitag hat der Bundesrat in Berlin darüber entschieden.

Vergangene Woche war das Gesetz schon im Bundestag beschlossen worden. Justizminister Marco Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatten es konzipiert. Lauterbach zufolge sei Deutschland nun „gut vorbereitet“.

Erstmeldung vom 16. September 2022 um 12:00 Uhr: Bundesrat entscheidet über neue Corona-Regeln im Herbst

Die Ampel-Koalition und die Bundesländer sind sich, wie so oft üblich, uneins darüber, wie mit den Corona-Regeln verfahren werden soll. Zumal es auch gelegentlich Verwirrungen über das von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellte Konzept der Corona-Regeln ab Oktober gab.

In erster Linie geht es in dem neuen Infektionsschutzgesetz um bundesweite Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen – aber nicht im Flugzeug. Im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen können die Länder wieder Masken anordnen. Keinesfalls geplant seien Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen soll bleiben.

Kritik und dennoch „Zustimmung“ beim Infektionsschutzgesetz

Einer der größten Kritiker des neuen Infektionsschutzgesetzes ist Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er befürchtet einen Flickenteppich, sieht den Bundesrat aber dennoch in der Pflicht, dem Gesetz zuzustimmen: „Bei aller Kritik: Klar ist, dass wir die Rechtsgrundlage brauchen“, sagte er in der Augsburger Allgemeinen.

„Dass wir in einen Winter mit sicherlich wieder steigenden Zahlen ohne die Möglichkeit für Maßnahmen laufen, das kann keiner wollen“, so der Gesundheitsminister. Ein Problem sei allerdings die fehlende Definition, was genau ein „besonders starker Anstieg“ der Sieben-Tage-Inzidenz sei. Dann könnten die Länder für schärfere Maßnahmen sorgen. Klar vom Bund festgelegt wurde aber nie, was das genau heißt. „Damit besteht die Gefahr, dass wir den berühmten Flickenteppich bekommen.“




Über diese Corona-Regeln entscheidet der Bundesrat

Am heutigen Freitag entscheidet der Bundesrat endgültig über folgende Regeln:

  • Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und in Fernzügen. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren dürften eine einfache OP-Maske tragen. Keine Maskenpflicht in Flugzeugen. In Pflegeheimen und Kliniken bräuchte man für den Zutritt einen negativen Test.
  • Länder können weitere Auflagen verhängen wie eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen oder -bussen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Bei dieser Pflicht gelten zwingend Ausnahmen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wenn ein negativer Test vorgezeigt wird.
  • An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse 5 ist eine Maskenpflicht möglich, falls es „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.
  • Mit einem Landtagsbeschluss können bei sich verschlimmernder Infektionslage die Länder strengere Maßnahmen ergreifen: Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern nicht möglich sind, Besucherobergrenzen für Innen-Veranstaltungen und Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen
  • Außerdem ist eine neue bundesweite Impfkampagne geplant, bei der über die Impfstoffe informiert wird, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Bei Covid-19-Erkrankten sollen einer Ankündigung Lauterbachs zufolge stärker Medikamente zum Einsatz kommen. Zur Klinikbelegung soll es bessere, tagesaktuelle Daten geben. Von Heimen müssen zukünftig Beauftragte benannt werden, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte mit beispielsweise mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
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