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Zuletzt aktualisiert am 01. Februar 2022 | 08:30

Coronavirus

Aufschub der Impfpflicht in Deutschland? Kritik wegen Corona-Impfung wird immer lauter

von bt-Redaktion

Ab 15. März 2022 gilt in Deutschland eine Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen. Die Kritik daran wird immer lauter. 

Symbolbild: Pexels/Nataliya Vaitkevich
Symbolbild: Pexels/Nataliya Vaitkevich

Die Impfpflicht für Pflegekräfte in Deutschland steht weiter unter Kritik. Mehrere Politiker und Verbände bemängeln die Umsetzbarkeit der berufsbezogenen Impfpflicht.

Das neue Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen oder Kliniken bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Alternativ können Beschäftigte ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn kein Nachweis erbracht wird.

Kritik an Impfpflicht im Gesundheitswesen

FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellte die Impfpflicht für Pflegepersonal infrage und wies auf die veränderten Bedingungen der Ansteckungen durch die Omikron-Variante hin. Die Corona-Impfung soll eigentlich sicherstellen, dass das Pflegepersonal die Patienten nicht anstecken kann. „Wenn das wegfällt, weil man sich bei Omikron auch infizieren kann, dann fällt eine der tragenden Grundlagen für diese Impfpflicht weg“, sagte Kubicki bei Bild TV.

Weitere Kritik gibt es an der Kontrolle der Impfpflicht. Elke Bruns-Phillips, die die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, erklärte die Probleme in einem Interview mit der Rheinischen Post.  Die Gesundheitsämter sehen sich mit der Kontrolle jedoch überfordert. Aktuell werde mit fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter ohne Impfnachweis gerechnet. Diese würden dann alle an die jeweiligen Gesundheitsämter übermittelt.

Impfpflicht in Deutschland: Klare Regeln fehlen

„Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, kritisierte Bruns-Phillips weiter. „Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen.“

Die Beschäftigten dürfen zunächst einmal weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Business Insider.

Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, regte eine Fristverlängerung an. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt, und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen“, sagte er der Rheinischen Post.

Das Gesundheitsamt könne ein Betretungsverbot für den Ungeimpften aussrpechen. Diese Person werde dann von der Arbeit ohne Lohn freigestellt. „Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden. In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten“, sagte Gaß in dem Interview.

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