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Gericht
Dreifache Brandstiftung in Bayreuth: Täter wurde heftig gemobbt – es waren “Hilferufe”
von Michael Kind
Am Amtsgericht Bayreuth begann am Donnerstag, 13. Januar 2022, die Verhandlung von Brandstiftung in drei Fällen. Der Täter soll eine Wohngruppe für Behinderte in Brand gesteckt haben.
Drei Brandstiftungen, zwei im Jahr 2020, und eine 2021 waren bei einer Verhandlung am 13. Januar 2022 am Amtsgericht Bayreuth Thema. Angeklagt ist der 21-jährige Bastian F.
Der junge Mann, der zur psychiatrischen Behandlung im Bezirkskrankenhaus Oberfranken in Bayreuth untergebracht ist, soll in drei Fällen Gegenstände angezündet haben, die zu Bränden unterschiedlicher Schwere führten.
Schwere Brandstiftung in Stadt und Landkreis Bayreuth
Die Staatsanwaltschaft verlas zu Verhandlungsbeginn die Anklageschrift, in der die drei Fälle erläutert wurden. Der erste Vorfall habe sich am 20. September 2020 ereignet, als der Angeklagte in einer Wohngruppe in Bayreuth untergebracht war und gegen 21:45 Uhr eine Restmülltonne vor dem Gebäude angezündet hätte. Dabei soll er der Polizei mitgeteilt haben, dass die Mülltonne von zwei schwarz gekleideten Männern entzündet worden sei, von denen einer eine Schusswaffe mit sich getragen hätte. Im Landgericht Bayreuth läuft parallel der “Lebenswerk-Prozess”, in dem es ebenfalls um Brandstiftung geht.
Bei derselben Wohngruppe soll der Angeklagte zehn Tage später am 30. September 2020 einen Raum im Keller in Brand gesteckt haben. Dann habe er auf einen geeigneten Zeitpunkt gewartet, um die Feuerwehr zu rufen und sich als Retter zu profilieren. Die Bewohner der Gruppe hätten laut Anklageschrift evakuiert werden müssen. Im letzten Fall habe Bastian F. am 15. August 2021 einen Mülleimer in der Behindertentoilette und eine Papierrolle oder einen Papiermülleimer im Lagerraum in einem Pfarrhaus in Hollfeld im Landkreis Bayreuth angezündet. Das Feuer sei von einem Zeugen entdeckt worden, noch bevor es größere Schäden habe anrichten können.
Angeklagter hat “sich geärgert”
Der Vorsitzende Richter Stefan Kolb befragte im Folgenden den Angeklagten zu den drei Vorfällen. Bei den beiden Brandstiftungen in der Wohngruppe gab Bastian F. als Grund an, dass er sich “geärgert” habe. Am 20.09. habe seine Schwester Geburtstag, an dem er jedoch nicht teilnehmen konnte, da man ihm nicht erlaubt habe, die Wohngruppe zu verlassen. Er gab allerdings zu, das Feuer gelegt zu haben, indem er “irgendetwas in der Mülltonne” anzündete. Die beiden Personen habe er sich ausgedacht, damit der Verdacht nicht auf ihn falle.
Am 30. September 2020 habe Bastian F. Liebeskummer wegen einer Trennung im September 2013 gehabt. Aus Ärger habe er dann den Brand gelegt. Auch habe er sich in der Einrichtung nicht wohl gefühlt, da sich sowohl die Bewohner als auch die Betreuer von ihm abgewandt hätten. Mit der Brandstiftung habe er sich Aufmerksamkeit versprochen und als Retter auftreten wollen. Er habe nicht beabsichtigt, das gesamte Haus in Brand zu stecken. Er habe aber gewusst, dass er auch Menschen damit schaden könnte.
Auch bei der Brandstiftung in Hollfeld habe der Angeklagte gewusst, dass es gefährlich ist, dort einen Brand zu legen, allerdings habe er auch hier nicht gewollt, dass das ganze Haus brennt. Außerdem wolle er sich bei dem Pfarrer für seine Tat entschuldigen und sie wieder gutmachen.
Mutter des Angeklagten in Bayreuth: Es waren “Hilferufe”
In der Verhandlung als Zeugin geladen war die Mutter des Angeklagten. Ihr Sohn sei ihrer Aussage zufolge zu spät geboren worden und es habe unmittelbar nach der Geburt Komplikationen gegeben, wodurch ihr Sohn sich langsamer entwickelt habe. Sie klagte weiter darüber, dass Bastian F. in seinem Leben mit mehreren Schulwechseln und immer wieder mit Schuldzuweisungen und Mobbing, auch seitens seiner Lehrer, zu kämpfen gehabt hätte.
Aggressiv sei er nie gewesen sondern eher niedergeschlagen und traurig, da er sich nicht verstanden gefühlt habe. Laut der Mutter des Angeklagten seien Vorfälle wie die Brandstiftungen Hilferufe gewesen, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Er hätte in der Vergangenheit, wenn er unzufrieden oder traurig war, selbstverletzendes Verhalten gezeigt. Ein Sachverständiger vor Gericht bestätigte in diesem Zusammenhang, dass die Literatur zeige, dass insbesondere bei Brandstiftung von Menschen mit eingeschränkter Intelligenz, die Anerkennung der “Peers”, also des unmittelbaren freundschaftlichen Umfelds eine Rolle spiele.
Das Gerichtsverfahren wird am 20. Januar 2022 am Amtsgericht mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgeführt.