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Verbrechen

Mutter soll eigenes Baby im Kreis Bayreuth getötet haben: Verfahren wird eröffnet

Im Juli 2021 soll eine Mutter in Heinersreuth im Landkreis Bayreuth ihr eigenes Baby getötet haben. Das Neugeborene habe nach der Geburt noch gelebt. Jetzt beginnt das Verfahren gegen die junge Frau. 

Totes Baby in Heinersreuth gefunden: Das Verfahren wegen Totschlags an einem Neugeborenen in Heinersreuth wird nun am Landgericht Bayreuth eröffnet. Zehn Verhandlungstermine wurden angesetzt, teilt die Pressestelle des Gerichts aktuell mit.

Vom 25. März bis 29. April 2022 wurden die Gerichtstermine anberaumt. Die Mutter (19) wird beschuldigt, ihr eigenes Baby getötet zu haben.

Mutter soll Baby in Heinersreuth getötet haben

“Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt der zur Tatzeit 19-jährigen Angeschuldigten, die sich weiter in Untersuchungshaft befindet, zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 ein lebensfähiges Mädchen, das sie kurz zuvor im Badezimmer einer Heinersreuther Wohnung zur Welt gebracht hatte, getötet zu haben”, meldet das Landgericht Bayreuth. Das bt hat in der Tatnacht über diesen schrecklichen Fall berichtet. Das ist bisher bekannt. 

Zum Tathergang wird weiter beschrieben: Nach der Durchtrennung der Nabelschnur habe die Mutter das Neugeborene “in Tötungsabsicht in eine Plastikverpackung” eingewickelt und in einen grauen Müllsack gelegt. Das Kind soll daraufhin binnen kurzer Zeit verstorben sein.

Noch in derselben Nacht soll die Angeschuldigte die Babyleiche in einer Mülltonne des Anwesens in Heinersreuth entsorgt haben.




Kreis Bayreuth: Verhandlung wegen Tötung beginnt

Insgesamt sind derzeit zwanzig Zeuginnen und Zeugen zur Vernehmung geladen. Ferner wirken vier Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie, Gynäkologie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 29. April 2022 ein Urteil ergehen kann.

Aufgrund des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit wurden durch Verfügung der Vorsitzenden der 1. Großen Jugendkammer vom 7. Februar 2022 gesonderte Anordnungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie getroffen.