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Impfpflicht

Impfpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern geplant: das sagt das Klinikum Bayreuth

Bundeskanzlerin Merkel erwähnte in ihrer letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 2. Dezember 2021 die Impfpflicht für Pflege- und Krankenhauspersonal. Jetzt sind erste Details aufgetaucht.

Wie gestern, am 2. Dezember 2021, auf der Ministerpräsidentenkonferenz bereits angedeutet wurde, sei eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geplant.

Laut einem Report des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) soll es nun erste Details zur Umsetzung der Impfpflicht geben – darunter auch, ab wann sie gelten soll.

Impfpflicht für Pflege und Kliniken – Beschluss Mitte Dezember

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland will “aus Kreisen der Ampelparteien” erfahren haben, dass ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gelten solle. Dabei sei eine Übergangszeit von zweieinhalb Monaten ab dem 1. Januar 2022 mit eingeplant. Gestern wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz auch eine allgemeine Impfpflicht besprochen.

Mit dieser Übergangszeit hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen, zitiert das RND seine Quelle. Ausgenommen seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Abgesehen davon dürfe die Tätigkeit mit diesen Plänen dann nicht mehr ohne Impfnachweis ausgeführt werden, sonst müsse man mit einem Bußgeld rechnen.

Der Gesetzentwurf zur “einrichtungsbezogenen Impfpflicht” soll bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden, so das RND.

Das sagt das Klinikum Bayreuth

Obwohl die Impfpflicht aktuell noch keine beschlossene Sache ist, hat das Klinikum Bayreuth auf Nachfrage dem bt bereits ein Statement zukommen lassen. Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab, Medizinischer Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, sieht das Personal im Gesundheitswesen in der Pflicht, bei der Impfung mit gutem Beispiel voranzugehen und eine berufsbezogene Impfpflicht akzeptieren.

“Die zentrale Maßnahme in der Pandemiebekämpfung ist und bleibt die Impfung. Diejenigen, die sich für die Pflege als Beruf und auch als Berufung entscheiden, haben den Wunsch und den Anspruch, zu helfen. Geimpft zu sein, gehört meiner Meinung nach dazu”, sagt Raab. Dies sei insbesondere auch aus dem Standpunkt wichtig, dass das Personal im Gesundheitswesen engen Kontakt mit den sogenannten vulnerablen Gruppen haben, also Menschen, die besonders gefährdet sind, z.B. aufgrund eines schwächeren Immunsystems.