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Gericht
Kreisrat in Bayreuth soll Quarantäne-Regel gebrochen haben: Fall Hümmer vor Gericht – Landrat Wiedemann kann Urteil nicht nachvollziehen
von Michael Kind
Der Bayreuther Kreisrat Hans Hümmer (FW) stand in Bayreuth vor Gericht. Er soll gegen eine Quarantäne-Verordnung des Landratsamts Bayreuth verstoßen haben. Jetzt hat das Amtsgericht Bayreuth ein Urteil gefällt.
Hans Hümmer, seines Zeichens Kreisrat im Landkreis Bayreuth in der Fraktion der Freien Wähler, soll 2021 gegen eine Quarantäne-Anordnung des Landratsamts Bayreuth verstoßen haben.
Der Fall schlug in Bayreuth hohe Wellen. Am Montag, 21.02.2022, urteilte das Amtsgericht zu dem Vorwurf.
Bayreuther Kreisrat vor Gericht
Auf Nachfrage des bt bei der Pressestelle des Landgerichts Bayreuth teilt Richter Clemens Haseloff mit, dass die Verhandlung in dem Verfahren am Montag, den 21. Februar, stattfand. Hümmer wurde zur Last gelegt, gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben. Das Landratsamt Bayreuth ordnete Hümmer als Kontaktperson 1 ein, weswegen er sich eigentlich in Quarantäne hätte aufhalten müssen. Hier gibt es die genauen Vorwürfe aus dem Jahr 2021.
Die Quarantäne-Anordnung kam zustande, weil Hümmer an einer Sitzung des Ältesten- und Kreisausschusses am 01. März 2021 teilgenommen habe. Denn im Anschluss wurde bei einem weiteren Teilnehmer eine Corona-Infektion festgestellt. Hümmer wurde zunächst als Kontaktperson 2 eingestuft – später als Kontaktperson 1.
Das Landratsamt verordnete gegen Hümmer einen Bußgeldbescheid, weil er trotz der Quarantäne-Anordnung an Terminen teilgenommen und sich unter Menschen aufgehalten habe. Gegen diesen Bußgeldbescheid ging der Politiker rechtlich vor.
Urteil im Fall Hümmer
Hümmer wurde laut Haseloff am Montag von der zuständigen Richterin Kerstin Kayser am Amtsgericht freigesprochen. Man habe nach der Beweisaufnahme, in der auch mehrere Zeugen vernommen wurden, den Tatvorwurf nicht nachweisen können. Die Richterin ging davon aus, dass Hümmer nicht wusste, dass er als Kontaktperson 1 eingestuft wurde. Vielmehr musste der Politiker davon ausgehen, als Kontaktperson zwei zu gelten.
Pressesprecher Haseloff teilte noch mit, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.
Landratsamt: Kein Verständnis für Urteil
Auf Nachfrage des bt äußert sich auch Landrat Florian Wiedemann zu dem Freispruch von Hans Hümmer. Dieser kann das Urteil des Amtsgerichts nicht verstehen und beruft sich auf die Einstufung von Hümmer als Kontaktperson 1. Dies sei ihm am 10. März 2021 per E-Mail mitgeteilt worden.
“Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Amtsgericht Bayreuth der eindeutigen E-Mail des Gesundheitsamtes, die technisch nachweislich dem Mail-Postfach von Herrn Hümmer zugestellt wurde, keine maßgebliche Bedeutung beigemessen hat”, sagt Wiedemann dem bt.