Kulmbacher AfD-Vorstand von allen Parteiämtern enthoben

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Die bayerische AfD kommt nicht zur Ruhe. Der Landesvorstand der bayerischen AfD hat jetzt den Kulmbacher Kreisvorsitzenden Georg Hock (68) aus seinen Reihen ausgeschlossen.

Der Landesvorstand hat eine Amtsenthebung inklusive einstweiliger Anordnung beim Landesschiedsgericht gegen Georg Hock beantragt.

(Aus dem Schreiben der AfD-Spitze an die Mitglieder)

Hock stammt aus Bayreuth, hat eigenen angaben zufolge am Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Abitur gemacht und an einer Münchner Wirtschaftsakademie studiert. Bei der Bundestagswahl 2017 steig die AfD in Kulmbach mit Hock zur drittstärksten politischen Kraft nach CSU und SPD auf. Hock holte 11,6 Prozent der Erststimmen.

Screenshot: Facebook

Aus einem Schreiben der bayerischen Parteispitze an alle Mitglieder, das dem Bayreuther Tagblatt vorliegt, geht jetzt aber hervor, dass Hock fortan für alle Parteiämter gesperrt ist.

Durch einstweilige Anordnung des Landesschiedsgerichts ist Georg Hock aktuell sowohl untersagt, sein Amt im Landesvorstand, als auch das des Kreisvorsitzenden im KV Kulmbach auszuüben oder eine entsprechende Amtsrepräsentanz nach innen und außen zu zeigen.

(Aus dem Schreiben der AfD-Spitze an die Mitglieder)

Der Kulmbacher zählt zum rechtsnationalen Flügel der Partei. Innerhalb der bayerischen AfD toben seit Monaten schwere Grabenkämpfe. Auf der Homepage des Kreisverbands Kulmbach-Lichtenfels ist der Name Hock bereits nicht mehr zu finden. Als Vorsitzender wird dort jetzt Ulrich W. Kupka geführt. Erst vor wenigen Tagen war der Regensburger Benjamin Nolte aus dem Landesvorstand geflogen.

Nationaldemokraten sollen AfD-Mitglieder werden können

Die Unvereinbarkeitsliste gehört nicht nur hinterfragt, sie gehört auf den Müllhaufen der AfD.

(Georg Hock laut einer Mitteilung des Parteivorstandes)

Zur Begründung heißt es in dem Schreiben der bayerischen Parteispitze, Hock habe Anfang Mai bei einem  Flügeltreffen in Greding für die Abschaffung der sogenannten Unvereinbarkeitsliste plädiert. Diese Liste verbietet es ehemaligen Mitgliedern rechtsextremer Gruppen wie der NPD, der AfD beizutreten. Die Liste könne jederzeit diskutiert werden, heißt es in dem Schreiben, das müsse aber zunächst intern geschehen.

Selbstverständlich können Grundsätze der Partei jederzeit intern diskutiert werden, wer Grundsätze jedoch öffentlich vor den Medien als Repräsentant der Partei mitten im Wahlkampf angreift, der sorgt dafür, dass die Partei als zerstritten wahrgenommen wird und ihre Grundsätze und Inhalte wenig glaubwürdig erscheinen.

(Aus dem Schreiben der AfD-Spitze an die Mitglieder)

In dem Schreiben heißt es weiter, Hock habe mit “WvK”, einem umstrittenen Ex-Mitglied entgegen einer Anordnung des Landesvorstandes regen Kontakt gepflegt und diesen vor mehreren Mitgliedern Unterstützung zugesagt.  “WvK” steht in dem Schreiben der Parteispitze für ein früheres Mitglied, das sich selbst als “Wolfgang Freiherr von Krauss” bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen in die Partei eingeschleust worden zu sein, um sie zu unterwandern und ihr zu schaden. Weiter wird vermutet, dass “WvK” sich den Adelstitel selbst zugelegt hat. Erst im Juni hatte der Vorstand Vize-Chefin Katrin Ebner-Steiner wegen ihrer Nähe zu dem angeblichen Hochstapler abgemahnt.

Wenn der Landesvorstand einen Warnhinweis einstimmig beschließt, weil davon ausgegangen wird, dass eine Person eingeschleust wurde, um der Partei zu schaden, und ein Vorstandsmitglied dann weiter vor vielen Mitgliedern engen Kontakt mit dieser Person pflegt, wird die Abwehr der AfD gegen Unterwanderung massiv geschwächt.

(Aus dem Schreiben der AfD-Spitze an die Mitglieder)

Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte Hock:  “Ich bin sehr zuversichtlich und die Wähler und Mitglieder können sich darauf verlassen, dass ich meine Tatkraft weiter für die AfD einsetze.” Er kündigte an, vor dem AfD-Bundesschiedsgericht Beschwerde einzulegen und sehe sich als Bauernopfer. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien “stark verkürzt” und “manipulativ”.

Eine Partei, die erfolgreich sein will, darf nicht zulassen, dass Funktionäre als Repräsentanten der Partei sich öffentlich im Wahlkampf gegen gemeinsam beschlossene Positionen wenden.

(Aus dem Schreiben der AfD-Spitze an die Mitglieder)