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Coronavirus

Lockdown für Ungeimpfte? Erstes Bundesland beschließt flächendeckend 2G-Regel

Das Bundesland Sachsen hat am Freitag (05.11.2021) für viele Bereiche die 2G-Regel beschlossen. Ab Montag werden die Einschränkungen gelten.

Am Dienstag wurde das Vorhaben bereits verkündet, jetzt ist es offiziell: Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) ließ gestern (05.11.2021) in einer Pressekonferenz verlauten, dass ab dem kommenden Montag in Sachsen in vielen Bereichen flächendeckend die 2G-Regel gelten werde.

Unter anderem die Gastronomie ist von den Maßnahmen betroffen.

2G-Regel in Sachsen ab Montag

Mit der 2G-Regel wurde am Freitag auch die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen beschlossen, für die der Einsatz der Regel am Montag der zentrale Punkt sei. Ab nächster Woche werden nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt zu Bereichen wie die Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen haben. Bereits am Dienstag berichtete das bt über die Diskussion um die 2G-Regel in Sachsen.

Es werde allerdings Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und Menschen geben, die sich nicht impfen lassen können. Nicht betroffen sein werden der Einzelhandel und Gottesdienste, Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion dagegen schon.

Die sächsische 2G-Regel greift außerdem auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchen. Laut dem Münchner Merkur sei es dann auch egal, ob die Veranstaltung drinnen oder draußen stattfindet. Die Belastung der Krankenhaus- bzw. Intensivbetten werde außerdem keinen Einfluss auf den Schul- oder Kitabetrieb haben.

Krankenhausbelegung Grund für 2G-Regel

Köpping bekundete in der Pressekonferenz, dass die Krankenhausbelegung große Sorgen bereite und ihr von Experten empfohlen worden war, jetzt zu handeln. Zuvor war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche nur vorgesehen, wenn 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt gewesen wären, meldet der Merkur. Mit dem baldigen Erreichen dieser “Überlastungsstufe” sei ohnehin schon gerechnet worden. Die jetzige Instandsetzung der 2G-Regel sei nur ein Vorziehen.

Weiterhin werde in Bussen, Bahnen und Taxis die FFP2-Maske jetzt verpflichtend sein. Bei Schülern genügt eine medizinische Maske.