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Coronavirus
Lockdown und Kontaktbeschränkungen: Merkels und Söders Plan für den Bund-Länder-Gipfel sickert durch
Heute beraten Bund und Länder über die neuen Corona-Maßnahmen in Deutschland. Ein Beschlussvorschlag von CDU und CSU ist durchgesickert – mit knallharten Corona-Regeln.
Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte die Bund-Länder-Runde auf, über Maßnahmen nachzudenken, die über die 2G-Regel hinausgingen. Ein Lockdown scheint nun doch wieder möglich zu sein.
Federdführend für harte Corona-Einschränkungen sind größtenteils die Politiker der Union (CDU/CSU), denen die neue Grundlage der Ampel-Regierung nicht passt. SPD, Grüne und FDP haben den Corona-Entwurf deshalb nochmals nachgeschärft.
Lockdown und Kontaktbeschränkungen? Heute berät der Bundestag
Am Mittwochabend berichtete die BILD von einer Beschlussvorlage für die Beratungen zum geplanten Corona-Gesetz im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und beim Bund-Länder-Gipfel. Heute (18. November 2021) wird ab 9 Uhr im Bundestag über das neue Gesetz beraten. Die Ergebnisse können Sier hier live mitverfolgen.
Laut Vorlage, die der BILD vorliegt, soll 2G bundesweit einheitlich und flächendeckend angewandt werden. Teil-Lockdowns sollen regional je nach Infektionsgeschehen möglich sein. Laut BILD geht es in der Beschlussvorlage des CDU-geführten Kanzleramtes und der unionsgeführten Bundesländer um folgende Punkte und Maßnahmen.
Corona-Regeln der Union: Das steht in der Beschlussvorlage
- 2G-Regel: bundesweit für Ungeimpfte. Die BILD zitiert: „Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen – insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“
- Teil-Lockdown für Hotspots: Die Bundesländer sollen nach Angaben der BILD „bei besonders hohem Infektionsgeschehen (…) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen.“ Das heißt: Kontaktbeschränkungen oder gar Schließungen in bestimmten Bereichen.
- Schulen und Kitas: Die Kinder sollen regelmäßig mit PCR-Tests auf das Coronavirus getestet werden. Schulschließungen werden nicht erwähnt.
- Homeoffice-Pflicht: Die Arbeit daheim muss ermöglicht werden, wo auch immer und wann auch immer es geht. Ausnahmen sind zum Beispiel das produzierende Gewerbe oder das Handwerk.
- 3G in Bus und Bahn: Im ÖPNV soll die 3G-Regel eingeführt werden. Kontrolleure müssen dann einen der 3G-Nachweise kontrollieren.
- 2G plus in Discos, Clubs und Bars: Geimpfte müssen nach dieser Vorlage hier einen negativen Test vorzeigen.