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Polizei

Einfach niedergestochen: Mann in Franken verletzt Ex-Partnerin mit Messer schwer

In Nürnberg verletzte ein 55-Jähriger seine Ex-Partnerin am Sonntag (6. März 2022) mit einem Messer schwer. Ein Nachbar wurde darauf aufmerksam und rief die Polizei.

Am Sonntagmittag (06. März 2022) verletzte ein Mann seine ehemalige Lebensgefährtin im Nürnberger Norden schwer mit einem Messer.

Polizeibeamte konnten den Täter wenig später in seiner Wohnung festnehmen. Er wird dem Haftrichter vorgeführt.

Nürnberg: Ehemaliger Lebensgefährtin in den Bauch gestochen

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen suchte der 55-jährige Täter seine Ex-Lebensgefährtin gegen 13 Uhr in einer Wohnung im Nürnberger Norden auf, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt. Nachdem das Opfer dem Mann die Tür öffnete, griff dieser sie unvermittelt mit einem Messer an. Die 56-Jährige erlitt eine Stichverletzung im Bauchraum. Bei einem anderen Beziehungsdrama in Mittelfranken kamen am Ende vier Verletzte ins Krankenhaus – einer musste notoperiert werden.

Ein Nachbar wurde durch die Hilfeschreie der Frau auf die Situation aufmerksam und verständigte die Polizei. Der Täter entfernte sich noch vor dem Eintreffen der Polizeibeamten vom Tatort. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten die verletzte Frau umgehend zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus. Die 56-Jährige wurde glücklicherweise nicht lebensgefährlich verletzt.




Widerstandslos in eigener Wohnung festgenommen

Eine Streife konnte den 55-Jährigen laut Angaben des Präsidiums wenige Stunden nach dem Vorfall in seiner Nürnberger Wohnung widerstandslos festnehmen. Die Polizeibeamten stellten außerdem fest, dass für den Mann bereits ein gerichtliches Kontaktverbot bestand. Dieses untersagte es ihm, sich seiner Ex-Partnerin zu nähern.

Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme bei dem Täter an. Die Nürnberger Kriminalpolizei hat zwischenzeitlich die Ermittlungen gegen den 55-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen. Er wird im Laufe des Montags (07. März 2022) dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser entscheidet, ob der Mann in Untersuchungshaft muss.