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Coronavirus

Neue Corona-Regeln in Bayern ab heute: Das muss bei der Maskenpflicht beachtet werden

Bayern lockert die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen. Das hat das Gesundheitsministerium am Mittwoch (25. Mai 2022) angekündigt.

  • Corona-Regeln in Bayern
  • FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen ab Samstag (28. Mai 2022)
  • Lockerung: Holetschek folgt Beschluss des bayerischen Ministerrats

Wer in Bayern ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis betritt, der muss ab Samstag (28. Mai 2022) neue Corona-Regeln beachten.

Die FFP2-Maskenpflicht in den sogenannten vulnerablen Einrichtungen wird gelockert.

Maskenpflicht in Bayern: kein FFP2 in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen

Die FFP2-Maskenpflicht in Bayern entfällt ab Samstag (28. Mai 2022) in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium bekannt gegeben. Statt einer FFP2-Maske muss dort dann nur noch eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.

Damit folgt das Haus von Gesundheitsminister Klaus Holetschek einem Beschluss des bayerischen Ministerrats. Der hatte zuvor beschlossen, die Infektionsschutzmaßnahmen in Bayern um vier weitere Wochen bis zum 25. Juni 2022 zu verlängern. Auch interessant: So hat sich ein Virologe aus Franken über einen erneuten möglichen Lockdown geäußert.




Maskenpflicht in Bus und Bahn: In Bayern weiterhin FFP2

Die Erleichterungen gelten demnach für alle Bereiche, in denen es eine Maskenpflicht gibt. Ausnahme bleiben der öffentliche Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) mit Bus und Bahn. Dort bleibt die FFP2-Maskenpflicht weiter bestehen. Ein Experte nennt eine Ende der FFP2-Maskenpflicht auch im ÖPNV “durchaus vertretbar”.

Gerade mit Blick auf das kommende 9-Euro-Ticket der Bahn wird Holetschek in der Mitteilung des Gesundheitsministerium wie folgt zitiert: “In U-Bahnen oder Bussen kann die Infektionsgefahr deutlich höher als in anderen Bereichen sein. Hier kommt es auf engem Raum zu Kontakten mit vielen verschiedenen, an jeder Station wechselnden Fahrgästen.”