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Corona-Lockdown
Maskenpflicht im Kreis Bayreuth aufgehoben: Hier muss keine Maske in der Öffentlichkeit getragen werden
Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit wurde im gesamten Landkreis Bayreuth aufgehoben. Die entsprechende Verordnung des Landkreis Bayreuth ist seit dem 1. Dezember ausgelaufen.
Im gesamten Landkreis Bayreuth wird die Maskenpflicht aufgehoben. Die Verordnung ist mit dem 30. November 2020 ausgelaufen und wird nicht erneut verlängert, teilt das Landratsamt mit.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth zur Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze, die auf der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung basierte, ist mit dem 30. November ausgelaufen. Auch nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab heute gilt, gibt es weiterhin die Möglichkeit, stark frequentierte öffentliche Plätze auszuweisen.
Maskenpflicht im gesamten Landkreis Bayreuth aufgehoben
Aufgrund der Beobachtungen des Personenaufkommens im November und der Auswirkungen des verlängerten Lockdowns sowie unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Witterung wird derzeit jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von einer neuerlichen Festsetzung solcher Plätze abgesehen.
Auf den bislang festgesetzten Plätzen in den Städten Pegnitz, Pottenstein und Bad Berneck gilt daher ab heute keine Maskenpflicht und auch kein zeitweises Alkoholverbot mehr, teilt das Landratsamt Bayreuth mit. Die Lage wird durch das Landratsamt Bayreuth, die Kommunen und die Polizei allerdings weiterhin beobachtet, um nötigenfalls erneut rechtliche Anordnungen zu treffen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter.
Keine Maskenpflicht in Pegnitz
Die Stadt Pegnitz hat dies gesondert mitgeteilt: “Maskenpflicht in der Innenstadt und Wiesweiherpark wird aufgehoben”, schreibt Pegnitz auf der eigenen Facebook-Seite.
Bereits vor zwei Wochen wurde die Maskenpflicht an einigen Orten im Kreis Bayreuth gelockert.
Maskenpflicht in Pegnitz aufgehoben
Die Allgemeinverfügung zur Festlegung der stark frequentierten Plätze im Landkreis Bayreuth ist mit Ablauf 30.11.2020 nicht mehr gültig. Die Beschilderung im Stadtgebiet wird im Laufe des Tages abgebaut, teilt die Stadt Pegnitz weiterhin mit.
Allerdings gilt nach dem Infektionsschutzgesetz nun auf Parkplätzen von Geschäften eine Maskenpflicht: “Bitten beachten Sie, dass für Kunden und ihre Begleitpersonen auf Handels- und Dienstleistungsbetrieben zugehörigen Parkplätzen gemäß der seit 1.12. gültigen 9. BayIfSMV Maskenpflicht gilt”, schreibt die Stadt Pegnitz.
Dies betrifft in Pegnitz beispielsweise den Großparkplatz am Admira-Center. Die Stadt Pegnitz bittet deshalb bei der Anfahrt von Einkaufszentren immer auf die jeweilige Beschilderung an den Parkplätzen zu achten.
Redaktion