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Coronavirus

Corona: Millionen von Geimpften sind nicht mehr „vollständig geimpft“: RKI ändert Impfstatus

Das Robert-Koch-Institut hat den Impfstatus für mehrere Millionen Geimpfte in Deutschland verändert. Diese gelten nicht mehr als „vollständig geimpft“.

Im Umgang mit Corona wurde vom Robert-Koch-Institut die nächste große Änderung bekanntgegeben. Nach einer zweifachen Impfung gilt man nun mehr nicht als „vollständig geimpft“.

Wer sich bereits zum zweiten Mal hat impfen lassen, gilt seit Dienstag (19. Januar 2022) nur noch als „grundimmunisiert“. Ob das Folgen für die Geimpften hat, ist noch nicht genau geklärt.

Corona Deutschland: RKI ändert Impfstatus

Nach der zweiten Corona-Impfung ist die offizielle Bezeichnung des RKI nicht mehr „vollständig geimpft“, sondern „grundimmunisiert“. Diesen Status haben nun rund 60 Millionen Menschen in Deutschland. In Bayern beläuft sich diese Zahl auf etwa 9 Millionen Menschen. Diese Änderung kam zum ersten Mal im neuen Impfquoten-Monitoring vom 18. Januar 2022 zum Tragen.

Möglicher Faktor für das RKI könnten die Aussagen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) sein. Zur Bild am Sonntag sagte er, dass eine vollständige Impfung aus 3 Dosen bestehe. Diese schützten die Menschen zumindest vor schwerer Krankheit oder Tod und danach müsse sich die Impfempfehlung richten. Der Minister äußerte sich in der Vergangenheit bereits zu einer möglichen vierten Impfung.

RKI: So ist man wieder „vollständig geimpft“

Von diesen etwa 60 Millionen Menschen sind für das RKI bereits 40 Millionen Menschen „vollständig geimpft“. Die neuen Vorgaben des RKI erfordern jetzt eine dritte Dosis eines der Wirkstoffe, um auf dem Papier den vollständigen Impfschutz zu erhalten. Damit die übrigen ungefähr 20 Millionen „Grundimmunisierten“ diesen Status auch erhalten, ist für sie eine Auffrischimpfung nötig.

In Bayern sind etwa 6 Millionen Menschen bereits geboostert. Im Vergleich liegt Bayern mit 48,8 Prozent damit bei der Auffrischungsquote knapp über dem Bundesdurchschnitt von 48,3 Prozent. Auch interessant: Der Chef der Kassenärzte ist nun gegen eine Impfpflicht.

Mögliche Folgen für den Alltag der nur noch „Grundimmunisierten“ wurden seitens des RKI nicht kommuniziert. Für den öffentlichen Raum gilt weiter die bestehende Coronaregelung, nach der Menschen nach der zweiten Impfung als geimpft gelten. Je nach Örtlichkeit können sie mit oder ohne negativen Testnachweis dem öffentlichen Leben nachgehen können.