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Zugverkehr nach Nürnberg läuft wieder Neuer Imbiss „Stern“ öffnet am 15. September Berufsschule zum Schulstart doch noch nicht bezugsfertig

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2023 | 10:17

Deutschland

Mindestlohn, Cannabis und vieles mehr: das ändert sich 2024

von Benedikt Günther

Zum Jahreswechsel ändert sich wieder einiges in Deutschland. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Zum Jahreswechsel ändert sich einiges in Deutschland. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Symbolbild: Pixabay
Zum Jahreswechsel ändert sich einiges in Deutschland. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Symbolbild: Pixabay

Wie immer ändert sich zum Jahreswechsel auch dieses Mal einiges in Deutschland.

Hier folgt der große Überblick über die wichtigsten Dinge.

Der große Überblick

Im vergangenen Jahr wurden wieder einmal diverse Neuerungen und Änderungen beschlossen, die zum 1. Januar 2024 – oder im Laufe des kommenden Jahres – wirksam werden.

Durch die vielen Beschlüsse, die teils schon vor mehreren Monaten verabschiedet wurden, verliert man schnell den Überblick. Das bt hat die wichtigsten Neuerungen noch einmal zusammengetragen. Lesen Sie auch: Paul Kalkbrenner gibt im September 2024 ein großes Konzert auf dem Bayreuther Volksfestplatz – Tickets sind bereits erhältlich.

Mindestlohn und Bürgergeld steigen

Die wohl wichtigste Neuerung ist die Erhöhung des Mindestlohns. Dieser steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde. Für Minijobber bedeutet das auch, dass die Obergrenze für den monatlichen Verdienst von 520 auf 538 Euro angehoben wird.

Auch Bürgergeld-Bezieher haben Grund zur Freude: Rund 12 Prozent mehr Geld gibt es ab Januar 2024 für die rund fünf Millionen Bürger, die diesen Zuschuss beziehen. Alleinstehende erhalten künftig 563 statt wie bisher 502 Euro.

Allerdings könnte die Bürgergeld-Erhöhung in Gefahr sein: durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November klafft eine Lücke von 60 Millionen Euro im Haushalt der Regierung. Die Bürgergeld-Erhöhung ist laut Stimmen aus der CDU einer der Punkte, bei denen man sparen könnte und sollte.

Pflegekräfte und Azubis verdienen mehr

Ebenfalls mehr Geld gibt es ab dem 1. Januar für zwei Gruppen der Arbeitnehmer, bei denen es in den letzten Monaten immer wieder Diskussionen um faire Entlohnung gab: Auszubildende und Pflegekräfte – Letztere allerdings nur, wenn sie in der Altenpflege beschäftigt sind.

Der Mindestlohn für eine Pflegefachkraft steigt laut der Gewerkschaft ver.di zum 1. Mai 2024 auf 19,50 Euro. Im Juli 2025 soll eine weitere Erhöhung auf über 20 Euro erfolgen. Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung in ihrer entsprechenden Tätigkeit geht der Mindestlohn auf 16,50 Euro nach oben, ohne Ausbildung gibt es immerhin 15,50 Euro pro Stunde.

Ausbildungen werden mittlerweile aus finanzieller Sicht oft als unattraktiv angesehen, besonders zum Einstieg. Wer seine Ausbildung ab dem 1. Januar 2024 beginnt, erhält nun mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr.

Neues bei Steuern und Sozialabgaben

Für sogenannte „Gutverdiener“ gibt es schlechte Nachrichten: Für die gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherungen werden höhere Abgaben fällig. Zwischen 7450 und 7550 Euro könnten es dabei werden.

Für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen kann der Beitrag auf 5175 Euro pro Monat steigen. Das gab das Institut der deutschen Wirtschaft bekannt. Der Anstieg bei den Sozialabgaben ist dabei der größte Sprung seit 2013.

Was die Steuern angeht, so steigt laut Finanzminister Lindner der Steuerfreibetrag auf 11.784 Euro. Ebenso steigt der Kinderfreibetrag auf 6612 Euro. Grund dafür sei die Existenzsicherung von Haushalten und Familien, so Lindner bei der Verkündung des Haushaltsplans für 2024.

Große Bahnänderungen in Oberfranken

Schon seit dem 10. Dezember gilt ein neuer Fahrplan bei der Deutschen Bahn. Dadurch sind unter anderem Bayreuth und Bamberg erstmalig direkt miteinander verbunden. Auch Kulmbach profitiert dank besserer Anbindung an Nürnberg.

Darüber hinaus treten alle verbliebenen Landkreise Oberfrankens, darunter unter anderem Kulmbach, Hof und Wunsiedel, in den VGN ein. Somit ist ab dem 1. Januar ganz Oberfranken zum VGN-Tarif zu bereisen.

Noch unklar hingegen ist der Preis für das Deutschlandticket im kommenden Jahr. Hier ist eine Preissteigerung durchaus im Bereich des Möglichen.

Cannabislegalisierung im Frühjahr?

Lange stellte sich die Frage, wann und in welcher Form eine Legalisierung von Cannabis kommen würde, zum 1. April 2024 ist es so weit – zumindest laut den Planungen. Faktisch steht der Beschluss des Bundestags zur Legalisierung noch aus.

Sollte alles wie geplant verlaufen, sollen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen dürfen. Auch der Konsum ist dann unter gewissen Regularien – z.B. nicht in 100 Metern Umkreis von Schulen oder Kitas – erlaubt. Privat ist der Besitz von bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau legal. Dieser darf maximal mit drei Pflanzen betrieben werden.

Ab Juli sollen dann Einrichtungen etabliert werden, in denen Konsumenten gemeinsam Cannabis anbauen und von wo sie ihren Vorrat beziehen können. Noch ist aber nichts beschlossene Sache, die Pläne der Ampel sind und bleiben umstritten.

Weiteres im Schnelldurchlauf

Weitere Änderungen gibt es hier in der Kurzfassung:

  • USB-C wird in der EU zum einheitlichen Anschluss für Ladekabel elektronischer Geräte – das betrifft auch zukünftige Apple-Produkte.
  • Die Förderung von E-Autos wird deutlich strenger reguliert, viele Modelle kommen in Zukunft nicht mehr infrage.*
  • Wie in Flugzeugen üblich, werden Neuwagen ab Juli mit einer Blackbox für Autos ausgestattet. Dadurch sollen mehr Unfälle aufgeklärt werden.
  • Das Elterngeld wird strenger reguliert. Nur Paare mit einem Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro (150.000 für Alleinerziehende) werden noch unterstützt.*
  • Das Heizungsgesetz beginnt zu greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten nur Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarem Energiebetrieb eingebaut werden.
  • Ärzte sind ab Januar verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch per E-Rezept auszustellen.
  • Wie berichtet steigt der CO₂-Preis, was Auswirkungen auf Tank- und Heizkosten haben wird.
  • Milch- und Milchmischgetränke werden ab 1. Januar mit 25 Cent Pfand verkauft.

Die mit * versehenen Neuerungen sind angesichts der angespannten Haushaltslage noch nicht gesichert durchführbar, da es mit Hinblick auf das erwähnte Urteil des Verfassungsgerichts noch zu Umschichtungen kommen kann.

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