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EM 2021
Public Viewing zur EM 2021 in Stadt und Landkreis Bayreuth: Das ist erlaubt
Die EM 2021 steht vor der Tür. Das ist aktuell in Stadt und Landkreis Bayreuth beim Public Viewing erlaubt.
Die Fußball EM 2021 startet am Freitag, den 11. Juni 2021. Das erste Spiel der deutschen Nationalmannschaft ist am kommenden Dienstag, den 15. Juni 2021, statt. Wie das Spiel in Stadt und Landkreis angeschaut werden kann.
Hier gibt es eine Übersicht: Das ist beim Public Viewing in Bayern aktuell erlaubt.
Public Viewing: Keine große Veranstaltung in Bayreuth geplant
Auf Nachfrage des bt erklärt die Stadt Bayreuth: Bislang sind beim Ordnungsamt der Stadt keine Anträge auf größere Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-EM eingegangen. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lässt auch in ihrer jüngsten Fassung Feiern oder Festivitäten auf öffentlichen Plätzen und Anlagen landesweit nicht zu. „Sonderregelungen der Bayerischen Staatsregierung speziell für Public Viewing anlässlich der EM sind uns bislang nicht bekannt“, teilt die Stadt Bayreuth mit.
„Fußballfans in Bayreuth können die Spiele im kleineren Kreis zu Hause oder auch im einen oder anderen Biergarten bzw. der einen oder anderen Gaststätte unter Einhaltung der Hygienekonzepte und Abstandsregeln verfolgen – soweit dort Übertragungen im Rahmen des normalen Betriebs angeboten werden. Eine erste Anfrage aus dem Bereich der Gastronomie hat das Ordnungsamt bereits positiv beantwortet“, teilt die Stadt Bayreuth mit.
Einen Hinweis gibt es noch vonseiten der Stadt Bayreuth: „Die Stadt bittet Bayreuths Bürgerinnen und Bürger mit den – dank deutlich gesunkener Inzidenzwerte – neu gewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen und das Erreichte nicht zu gefährden.“
Landkreis Bayreuth: Das ist zur EM 2021 aktuell möglich
Aktuell sind ausschließlich Veranstaltungen erlaubt, die einen klar begrenzten und geladenen Personenkreis umfassen. Das seien maximal 100 Personen im Freien oder maximal 50 Personen im Innenbereich. Das erläutert das Landratsamt auf Nachfrage des bt. Ob bereits eine solche Veranstaltung angemeldet wurde, wurde nicht mitgeteilt.
„Nicht zulässig hingegen sind nach wie vor das Feiern auf öffentlichen Plätzen und öffentliche Veranstaltungen, zu denen jeder beliebige Bürger Zutritt hat, ohne hierzu explizit geladen zu sein“, schreibt das Landratsamt weiter.
Auch im Landkreis ist „Public Viewing“ in der Gastronomie möglich: „Es liegt keine dahingehende Beschränkung vor, die das Aufstellen von Fernsehgeräten im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Fußballspielen verbieten würde. Allerdings wären auch hier die Regelungen der 13. BayIfSMV zu berücksichtigen.“
bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann