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Bayreuth

Sie haben Post – Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl

Derzeit bekommen die Bayreuther Haushalte Post zur Wahlbenachrichtigung für die anstehenden Landtags-und Bezirkswahlen am 08.Oktober.

Die Wahlbenachrichtigungen an die Haushalte in Bayreuth gehen derzeit an die Stimmberechtigten. Jetzt können dazu auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Was dazu notwendig ist, erfahren sie in diesem Beitrag.

Landtagswahl am 08. Oktober

Bis zum 08. Oktober dauert es noch eine Weile, aber die Zeit vergeht bekanntlich schneller als gedacht, daher hat die Stadt Bayreuth für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl ein Briefwahlbüro eingerichtet.

Wer erhält die Wahlbenachrichtigung?

Ab 18 Jahren und wohnhaft in Bayern ist man für Landtags- und Bezirkswahl stimmberechtigt. Hierbei muss gewährleistet sein, dass man am Wahltag seit mindestens drei Monaten volljähriger Deutscher ist und in Bayern wohnt. Damit dann das Stimmrecht ausgeübt werden kann, muss man in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Die Gemeinden legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. Seit dem 28.08.2023 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die versandte Wahlbenachrichtigung enthält neben Informationen, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann, auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Stimmabgabe per Briefwahl

Ab jetzt ist es möglich seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Voraussetzung für die Stimmabgabe per Brief ist ein Wahlschein. Dieser kann persönlich am Hauptwohnort angefordert werden. Dies ist schriftlich, persönlich oder auch online möglich.

Briefwahlunterlagen im Erdgeschoss des Neuen Rathauses erhältlich

Ab dem Donnerstag, 31. August, sind hier die Briefwahlunterlagen erhältlich. Es wird vom Einwohner- und Wahlamt des Rathauses mit ca. 20.000 – 25.000 Briefwählern gerechnet. Aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage sind daher die Öffnungszeiten großzügig festgelegt. Das Büro befindet sich im Erdgeschoss (ehemalige Kantine) des Neuen Rathauses, Luitpoldplatz 13.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Die Öffnungszeiten sind wie folgend: Montag, Dienstag und Donnerstag durchgehend von 7.30 bis 16.00 Uhr. Am Mittwoch durchgehend von 7.30 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr. Lesen Sie auch: Söder legt einen Fragenkatalog an Aiwanger vor, der abgearbeitet werden muss. 

Was muss bei der Briefwahl beachtet werden?

Bis zum Freitag den 6. Oktober 2023 um 15 Uhr können die Stimmberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen Wahlschein schriftlich oder persönlich beantragen. Ausnahmen sind besonderen Fälle wie z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. Hier kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag, dem 8. Oktober 2023, bis spätestens 15 Uhr vom Stimmberechtigten beantragt werden.