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Coronavirus

Söder und Minister verlängern Corona-Regeln: Das wurde in München beschlossen

Am Dienstagvormittag, 26. April 2022, fand eine Sitzung des bayerischen Ministerrats statt. Am 30. April läuft die aktuelle Infektionsschutzverordnung aus. Das wurde entschieden.

Um 9 Uhr am Dienstag, den 26. April 2022, traf sich das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder zu einer Sitzung, um über die kommenden Corona-Maßnahmen und die Folgen des Ukraine-Kriegs zu sprechen.

Um 12 Uhr wurden die Ergebnisse in einer Pressekonferenz im Foyer des Prinz-Carl-Palais in München verkündet. Daran nahmen Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) und Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) teil.

Corona-Gipfel in Bayern

Der Beginn der Pressekonferenz verzögert sich um einige Minuten. Erst gegen 12:10 Uhr nehmen die Minister ihre Position vor dem Publikum ein. Florian Herrmann eröffnet die Konferenz. Die Sitzung fand in Präsenz statt. Auch wenn Corona derzeit nicht mehr das alleebreiteste und meistdiskutierte Thema sei, gebe es Beschlüsse dazu.

Die Infektionszahlen seien seit vier Wochen konstant rückläufig, allerdings aktuell steigend. Die akute Gefahr sei jedoch im Moment gebannt. Deutschlandweit sei Bayern derzeit auf Platz 9 der Inzidenzen unter den Bundesländern. Heute seien 253 Intensivbetten belegt. Der wichtige Bereich der Kliniken sei nicht so überlastet, dass die Lage als besorgniserregend eingestuft werden könne.

Corona: Das sind die Beschlüsse

Die aktuelle 16. Infektionsschutzverordnung wird laut Herrmann verlängert. Bis zum 28. Mai soll sie nun gelten. Inhaltlich umfasst die Ordnung den bekannten Basisschutz. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Maske tragen und Abstand halten), sowie die Maskenpflicht im ÖPNV und in Pflegeeinrichtungen bleiben erhalten.

Neuregelungen gebe es keine. In den Schulen entfällt allerdings ab 1. Mai 2022 die Testpflicht, auch Besuche werden wieder ohne Einschränkungen möglich sein. In den Pflegeeinrichtungen werde die Testpflicht weiter Bestand haben.

Urteil zu Verfassungsschutz in Bayern

Herrmann kommentierte außerdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz. Es sei eine Stellungnahme zu den derzeitigen Gesetzen und ein Bekenntnis, wie wichtig die Verfassungsschutzbehörden seien. Die Verordnungen werden vorerst bis nächstes Jahr gelten, bis dahin müsse der Gesetzgeber sie abändern.

Der Freistaat werde das Gesetz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend anpassen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Punkte angegeben, die verfassungswidrig sein sollen.




Kabinett zu Ukraine

Das Kabinett habe sich laut Herrmann auch mit dem Ukraine-Krieg beschäftigt. Die Flüchtlingslage sei derzeit in Bayern beherrschbar. 130.677 ukrainische Vertriebene wurden in bisher in Bayern festgestellt. Es gebe keine Platzengpässe.

Natürlich gebe es weiterhin praktische Probleme mit dem Bund. Hier seien noch viele Fragen und Dinge zu klären. Wirtschaftlich bedauere die Regierung, dass der Bund viele Vorschläge des Freistaats nicht aufgegriffen habe. Bayern würde einfach umsetzbare Möglichkeiten aufzeigen, während der Bund eher komplizierte Verfahren umsetze.

In den Kindertagesstätten und Schulen werde intensiv dran gearbeitet, den ukrainischen Flüchtlingen schulische Angebote bieten zu können. Dies sei sehr viel Arbeit, aber es werde sehr viel Engagement gezeigt.