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Bayreuth
Störche nisten wieder in Bayreuth – Stadt droht Störenfrieden mit Bußgeldern
von Redaktion
Die ersten Weißstörche sind zurück in Bayreuth. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz ruft dazu auf, die Vögel während der Brutzeit nicht zu stören.
In Bayreuth werden derzeit wieder die ersten Weißstörche gesichtet. Für die erfolgreiche Brutzeit der Tiere ist es jedoch entscheidend, dass die Nester in Ruhe bleiben – darauf weist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth hin.
Störche kehren nach Bayreuth zurück
Die Rückkehr der Störche ist ein gutes Zeichen, nachdem die Bestände in den 1970er Jahren stark zurückgegangen waren. In den letzten Jahren konnten erfreuliche Brutergebnisse verzeichnet werden.
Der Weißstorch ist nicht nur ein vertrautes Bild in unserer Region, sondern auch ein wichtiger Indikator für den Zustand der Umwelt. Mit seinen weiten Zugrouten zwischen Europa und Afrika zeigt er, wie wichtig der Schutz von Lebensräumen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind.
Dabei ist der Lebensraum der Störche gefährdet. Stromschläge an Freileitungsmasten, verschlechterte Ernährungsbedingungen durch Entwässerung von Feuchtwiesen, verschwundene Tümpel und intensiv genutztes Grünland schränken das Nahrungsangebot ein.
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Neue Störungsquellen: Feuerwerk und Drohnen
In den letzten Jahren sind neue Gefahren hinzugekommen: Feuerwerke in der Nähe der Horste oder Drohnenflüge über den Nestern können dazu führen, dass Altvögel ihr Gelege oder die Jungvögel panikartig verlassen. Gelege kühlen aus und sterben ab, Jungvögel verhungern oder fallen Greifvögeln zum Opfer.
Verhaltensempfehlungen der Stadt
Um die Brutzeit nicht zu gefährden, bittet die Stadt Bayreuth, zwischen Anfang April und Ende August auf Feuerwerke in Horstnähe zu verzichten. Wer dennoch ein Feuerwerk abbrennen möchte, sollte mindestens 600 Meter Abstand zum Nest halten – abhängig von Höhe, Intensität und Lage des Horstes. Auch Drohnenflüge über den Nestern sollen unterlassen werden.
Wer die Störche erheblich stört, macht sich einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz schuldig und riskiert eine Geldbuße. Zudem müssen Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt oder durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz genehmigt werden.



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