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Corona-Virus

Hochrisikogebiet Tschechien: das muss man in Oberfranken ab heute bei Ein- und Ausreise beachten

Seit Sonntag (14. November) sind Tschechien und Österreich Hochrisikogebiet. Pendler aus Oberfranken müssen nun Einiges beachten.

Tschechien und Österreich werden ab heute in Deutschland als Hochrisikogebiet in Folge des Corona-Virus eingestuft.

Für Grenzgänger in Oberfranken hat das nun Folgen im Alltag. Das müssen Sie bei der Einreise nach Tschechien sowie der Rückkehr beachten.

Hochrisikogebiet Tschechien: Auswirkungen für Oberfranken

Mal schnell zum Tanken oder Zigarettenholen nach Tschechien und gleich wieder zurück – seit Sonntag wird das schwieriger. Ab heute wird Tschechien in Deutschland als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Regelmäßige Grenzgänger aus Oberfranken müssen nun auf einige Neuerungen achten. Ab heute (14. November) gilt im Klinikum Bayreuth eine 2G-Plus-Regelung bei Besuchen.

Wer länger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet war, muss nach der Einreise für  zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test möglich. Doch man kann die Quarantäne auch vermeiden: Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor der Einreise übermittelt, kann man “normal” einreisen. Die Einreise muss angemeldet werden. Das gilt ab einem Alter von 12 Jahren. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Einreise-Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch. Sie müssen sich nicht freitesten.

Kleiner Grenzverkehr aus Oberfranken nach Tschechien

Aufenthalte in einem Hochrisikogebiet, die kürzer als 24 Stunden dauern, gelten als sogenannter kleiner Grenzverkehr.

mit einer Dauer von maximal 24 Stunden. Geimpfte und Genesene sind bei der Einreise aus Tschechien nach Oberfranken sowie Deutschland allgemein im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Umgeimpfte müssen bei Kontrollen beweisen können, dass sie zweimal wöchentlich getestet und corona-negativ sind. Berufspendler müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen.

Der kleine Grenzverkehr funktioniert trotz der Einstufung Tschechiens als Hochrisikogebiet unverändert wie bisher.

Einreise aus Oberfranken nach Tschechien

Wer aus Deutschland nach Tschechien reist, muss seine Reise anmelden. Ebenso gilt eine Testpflicht bei der Einreise ins Nachbarland. Ausnahme: Geimpfte und Genesene sowie der kleine Grenzverkehr sind von dieser Regelung befreit..

Die gleichen Regeln wie für Tschechien gelten auch für Österreich. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet gilt für beide Länder automatisch eine Reisewarnung der Bundesregierung. Stornierungen von Reisen werden damit erheblich vereinfacht. Unabhängig von den Inzidenzen in den Nachbarländern gilt in Bayern ab Dienstag die 2G-Regel. Hier gibt es den Überblick, was das bedeutet.