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Zuletzt aktualisiert am 19. März 2022 | 08:30

Coronavirus

Viele Lockerungen in Bayern: Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag

von bt-Redaktion

Am Dienstag, 15. März 2022, tagte das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder zur aktuellen Corona-Lage. Diese Regeln gelten ab Samstag in Bayern.

Ab Samstag, 19. März 2022, gibt es neue Corona-Regeln in Bayern. Symbolfoto: pixabay
Ab Samstag, 19. März 2022, gibt es neue Corona-Regeln in Bayern. Symbolfoto: pixabay
  • Corona-Regeln in Bayern
  • Regeln treten am Samstag, 19. März 2022, in Kraft
  • Kontaktbeschränkungen entfallen
  • Zugangsbeschränkungen (2G, 2G-Plus, 3G) bleiben

Der Bund beschloss bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag zahlreiche Lockerungen auf Bundesebene – trotz viel Kritik, unter anderem auch von Ministerpräsident Markus Söder. In Bayern gibt es einige Lockerungen, aber auch Übergangsregeln bis zum 2. April, die am Samstag, 19. März 2022, in Kraft bleiben.

Diese Regeln gelten in Bayern ab Samstag,

Corona-Regeln in Bayern

Zwei Einschränkungen, die in Bayern auf Landesebene bleiben, sind die Zugangsbeschränkung, also die 2G-Plus, 2G- oder 3G-Regel, und die Maskenpflicht. Im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ist eine Übergangsfrist für viele aktuelle Corona-Regeln vorgesehen, derer Bayern sich so zu Nutze macht. Lesen Sie auch: Ab Oktober gilt man mit zwei Impfungen nicht mehr als vollständig geimpft.

2G-Plus gilt weiterhin in Diskotheken und ähnlichen Angeboten. 2G lautet die Devise beim Sport-, Kultur- und Freizeitbereich sowie bei Messen und öffentlichen und privaten Veranstaltungen. In der Gastronomie, in Hotels, bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik und an Hochschulen gilt 3G. Die Maskenpflicht bleibt in Bayern ebenfalls weitgehend erhalten. In Geschäften, Supermärkten und im öffentlichen Personennahverkehr wird weiter eine FFP2-Maske vorausgesetzt. Ab 21. März allerdings entfällt die Maskenpflicht am Platz an Grundschulen und Förderschulen, ab 28. März dann am Platz für die fünften und sechsten Klassen.




Kontaktbeschränkungen entfallen

Die Testpflicht an Schulen bleibt bis zum 2. April ebenfalls erhalten, genau wie für Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte dieser Einrichtungen brauchen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft der genesen sind. Ungeimpfte Mitarbeiter brauchen einen tagesaktuellen Test.

Ein Bereich, der jedoch gelockert wird, sind die Kontaktbeschränkungen. Ab 19. März entfallen diese sowie alle Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen sowie das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie. Volksfeste, Jahrmärkte und die Feiern auf öffentlichen Plätzen sind wieder erlaubt. Feste Gruppen in Kitas soll es auch nicht mehr geben. Ab 20. März entfällt weiterhin im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die 3G-Regel. Hierbei handelt es sich um eine bundesweite Regelung. Da diese erst ab Sonntag in Kraft treten, wird ein 3G-Nachweis in Bussen Bahnen auch erst ab Sonntag nicht mehr notwendig sein.

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