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Nachrichten aus Bayreuth
Während der Corona-Pandemie: Kein Telefonat für Häftlinge in Bayreuth?
Die Mutter eines Gefängnisinsassen hat nach dem Bericht über die JVA Bayreuth während der Corona-Krise die bt-Redaktion angerufen. Sie wirft dem Gefängnis vor, dass nur ihr Sohn keine Telefonate mit Angehörigen führen dürfe.
Nach dem Bericht über die JVA Bayreuth während der Corona-Krise, hat die Mutter eines Gefängnisinsassen die bt-Redaktion angerufen. Ihr Vorwurf: Die Gefangenen dürfen in der Tat Telefonate mit ihren Angehörigen führen – nur ihr Sohn dürfe das nicht. Das bt hat bei der Gefängnisverwaltung nachgefragt.
Die Redaktion hat die Namen des Gefangenen und seiner Mutter im Artikel geändert.
Telefonat erst in ein paar Wochen
Sandra Haller* würde gerne mit ihrem Sohn Jens* in Kontakt treten. Der sitzt derzeit in der JVA Bayreuth St. Georgen: wegen Hehlerei. „Das ist jetzt nicht so schlimm wie ein Mord“, sagt sie. Deswegen verstehe sie nicht, warum ihr Sohn nicht mit ihr telefonieren dürfe. Momentan herrscht in der JVA wegen der Corona-Pandemie Besuchsverbot. Den Gefangenen ist es deswegen möglich, mit ihren Angehörigen telefonisch in Kontakt zu treten.
„Mein Sohn hat einen Antrag gestellt und ihm wurde gesagt, dass es ein paar Wochen dauert bis er telefonieren darf“, regt sich Haller auf. „In ein paar Wochen ist Corona vorbei, gerade jetzt wäre es wichtig, zu telefonieren. Ich finde dieses Verhalten nicht schön.“ Sie stehe auch mit anderen Häftlingsmüttern in Kontakt. Diese hätten überhaupt nicht gewusst, dass ihr Söhne einen solchen Antrag überhaupt stellen können, sagt die besorgte Mutter. „Andere Mütter wissen überhaupt nichts von dieser Möglichkeit“, empört sich Haller.
Anstaltsleiter entkräftet Vorwürfe
Anstaltsleiter Matthias Konopka von der JVA Bayreuth kann die Vorwürfe der Mutter nicht verstehen. Normalerweise werden Gefangenen nach dem bayerischen Strafvollzugsgesetz Telefonate nur in dringenden Fällen genehmigt. Aber wegen der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Besuchsverbot in den bayerischen Gefängnissen wurde beschlossen, diese Vorgabe etwas zu lockern. „Für den Monat April werden jedem Gefangenen, der das beantragt, zwei Telefonate zugebilligt“, sagt Konopka. Die Gefangenen wurden darüber auch informiert. „Für die Wut der Mutter besteht somit kein Grund.“
* Die Namen wurde von der Redaktion geändert.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler