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Brandgefahr

Hohe Waldbrandgefahr in Oberfranken: Regierung verlängert Luftbeobachtung

Bis einschließlich Montag, 25. Juli 2022, sind Hubschrauber und Flugzeuge für Kontrollflüge über der Region unterwegs.

Wegen der derzeitigen trockenen Wetterlage herrscht in weiten Teilen Oberfrankens hohe Waldbrandgefahr.

Daher sollen Kontrollflüge in den kommenden Tagen für Sicherheit in der Region sorgen.

Oberfränkische Regierung ordnet Kontrollflüge aufgrund akuter Waldbrandgefahr an

Die Hitze hat die Region Bayreuth weiterhin in ihrem erbarmungslosen Griff und sorgt nicht nur für trockene Felder und Wälder sondern auch für eine stark erhöhte Brandgefahr. Aus diesem Grund hat die Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth bis einschließlich Montag, 25. Juli 2022, die Durchführung von Beobachtungsflügen als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken angeordnet, wie die oberfränkische Regierung mitteilt. Die Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden, jeweils von 14 Uhr bis 18 Uhr, zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.

Die Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die Luftfahrzeuge und die Piloten zur Verfügung. Es sind die Flugzeuge der Stützpunkte Bamberg-Breitenau und Bayreuth-Bindlach im Einsatz. An Bord befinden sich neben den Piloten auch ausgebildete Luftbeobachter, die die Wälder aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, werden die Feuerwehren über die Integrierte Leitstelle alarmiert und die Einsatzkräfte vom Luftbeobachter zur Einsatzstelle gelotst.

Lesen Sie auch: Bei einem Polizeieinsatz in Bayreuth kam auch ein Helikopter zum Einsatz.




Oberfränkische Regierung richtet Appell an Bevölkerung

Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Besucher der oberfränkischen Wälder, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe können Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt ohnehin ein Rauchverbot im Wald.