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Gericht

Weil die Ziegen zu sehr stanken: Familie in Oberfranken darf keine Ziegen halten – Bayreuther Urteil bestätigt

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte ein Urteil des Landgerichts Bayreuth, in eine Frau aus Neudrossenfeld gegen den Gestank der Ziegen ihrer Nachbarn klagte.

Am 10. September 2020 urteilte das Landgericht Bayreuth über einen Prozess, in dem eine Frau aus Neudrossenfeld im Landkreis Kulmbach in Oberfranken gegen ihre Nachbarn klagte.

Vom Nachbargrundstück war ein “die Klägerin beeinträchtigender Geruch” ausgegangen, weil die Nachbarn sich Ziegen und Ziegenböcke hielten. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte nun das Urteil.

Familie in Oberfranken darf keine Ziegen halten

In einer Pressemitteilung vom Dienstag, den 30. November 2021, informiert das Landgericht Bayreuth über die Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht Bamberg am 16. November 2021. Bereits im September letzten Jahres urteilte das Landgericht, dass “eine solch starke Geruchsbelästigung” auch für ein landwirtschaftlich geprägtes Anwesen in einem Dorf, bei dem Tiergerüche zu erwarten seien, als Beeinträchtigung der Klägerin zu bewerten sei.

Der Klägerin stehe daher eine Unterlassung der Ziegenhaltung zu, da diese für die Beeinträchtigung verantwortlich gewesen sei.

Bamberger Gericht bestätigt Urteil

Die Beklagten hätten gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth Berufung eingelegt, heißt es in der Pressemitteilung. Am 16. November 2021 stellte schließlich das Oberlandesgericht Bamberg nach einem Ortstermin am 12. August 2021 fest, dass die Klägerin von den Beklagten verlangen könne, die beeinträchtigenden Geruchsemissionen, die durch die Haltung einer Ziegenherde auf dem Grundstück der Beklagten verursacht werden, zu unterlassen.

Insbesondere durch die Haltung des Ziegenbocks würden dem Grundstück der Klägerin “üble Gerüche” zugeführt, sodass man sich nicht ungestört auf ihrem Grundstück aufhalten könne.