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Zum Start ins neue Jahr: Sicher böllern – so geht’s

31. Dezember 2019/in 20_Nachrichten/von Redaktion

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022 | 12:55

Nicht selten werden durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern Menschen verletzt oder Sachen beschädigt und in Brand gesetzt. Wie man gut und verletzungsfrei ins neue Jahr rutschen kann, verrät die Polizei Oberfranken.

Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper werden in Deutschland durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt und entsprechend zugelassen. Beim typischen Silvesterfeuerwerk spricht man vom sogenannten Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen. Diese dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember und nur an Erwachsene verkauft werden.

Das Abbrennen der Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel dürfen an Personen ab 12 Jahren ausgegeben und ganzjährig gezündet werden.

Gefährliche Böller aus Osteuropa

Die Sicherheitsrisiken der Feuerwerkskörper aus Osteuropa, wie Tschechien und Polen, werden von vielen Käufern verkannt. Beim Abbrennen dieser Kracher kann es zu erheblichen Verletzungen kommen. Die Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen und bekommen daher auch keine Zulassung.

Besonders die Beamten der oberfränkischen Polizei im grenznahen Raum, der Bundespolizei Selb und des Zolls, achten auf Personen, die verbotene Pyrotechnik in das Bundesgebiet einführen wollen. Im Jahr 2019 konnten allein in Oberfranken über 100 Kilogramm sichergestellte, illegale Böller vernichtet werden.

Entscheidende Kennzeichnung

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sind, fehlt bei den importierten Silvesterkrachern meist eine derartige Zulassung oder die Prüfzeichen sind gefälscht. Wer solche Feuerwerkskörper nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Aus Sicherheitsgründen achtet die Polizei bei ihren Kontrollen verstärkt auf Kracher aus dem Ausland.

Feuerwerksverbote in Oberfranken

Neben Bamberg hat sich dieses Jahr auch die Stadt Bayreuth für eine Sperrzone von Silvesterfeuerwerken entschieden. Dort gelten, unter anderem zum Schutz der historischen Gebäude, strikte Feuerwerksverbote für die Innenstädte. Auf der Internetseite der Stadt Bamberg und Bayreuth können Sie sich über die konkreten Verbotszonen informieren.

Tipps der Polizei zum gelungen Start ins neue Jahr

  • Nur Feuerwerksartikel mit CE-Zertifizierung verwenden
  • Gebrauchsanweisung beachten
  • Feuerwerkskörper vor Kindern fernhalten
  • Keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen der Kleidung mitführen
  • Keine Böller oder Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude abfeuern.
  • Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, liegen lassen und nicht erneut zünden
  • Auf keinen Fall ein eigenes Feuerwerk basteln
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