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Bayreuth

“Abriss des Jahres”: Stadt Bayreuth wehrt sich gegen Grünen-Vorwürfe

Eine Grünen-Abgeordnete hat der Stadt Bayreuth Vorwürfe gemacht wegen des Abrisses eines Fachwerkhauses. Nun wehrt sich die Stadt.

Die Stadt Bayreuth hat auf die Vorwürfe bezüglich des “Abrisses des Jahres” im Stadtgebiet reagiert. Sie hat dazu eine Pressemitteilung am gestrigen Dienstag, dem 16. Januar 2024, veröffentlicht.

Stadt Bayreuth kontert Grünen-Politikerin

In den letzten Wochen berichtete das bt bereits über die Abstimmung zum “Abriss des Jahres” in Bayern. Ein altes Fachwerkhaus in Rödensdorf, mit der dortigen Hausnummer 28, gewann den unrühmlichen Titel.

Die Stadt Bayreuth hat wegen des Gebäudes schon seit mehreren Jahren immer wieder Kritik einstecken müssen, da man sich nicht genügend um den Denkmalschutz gekümmert habe – dadurch sei es überhaupt erst zum Abriss gekommen, so der Vorwurf.

Grünen-Landtagsabgeordnete Sabine Weigand nahm auf Facebook noch einmal Stellung zu der Immobilie. Die Stadt reagierte wiederum mit der neuen Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag, dem 16. Januar 2024. Lesen Sie auch: Der Kulmbacher Kult-Klub “Schlössla” schließt – es ist ein unfreiwilliges Ende.

“Ohne Not zugrunde gegangen”

Bei dem Gebäude handelte es sich um ein ehemaliges Bauernhaus im Fachwerkstil. Allein deshalb wäre es laut dem Landesverein für Heimatpflege Bayern des Denkmalstatus würdig gewesen. Der stellvertretende Vorsitzende Günter Dippold sprach gar von “einem der schönsten Fachwerkhäuser im östlichen Oberfranken”.

Das Haus sei “ohne Not zugrunde gegangen”, so Dippold weiter. Der Eigentümer des Gebäudes hatte das Haus mit Baujahr 1802 trotz vieler Bitten seitens Denkmalschützer abreißen lassen. Zuvor war sich lange Zeit nicht um das Haus gekümmert worden, wodurch es verfallen sei.

Neben dem Eigentümer habe auch die Stadt Bayreuth eine Verpflichtung gehabt, sich um den Denkmalschutz des Gebäudes zu kümmern. Der Vorwurf der Tatenlosigkeit und des “Systemversagens” wurde von Günter Dippold genannt. Eine der Wortführerinnen bei der Kritik ist Grünen-Landtagsabgeordnete Sabine Weigand.

“Totalversagen” der Behörden

Weigand selbst betonte via Facebook, oft vor Ort gewesen zu sein. Im Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst habe sie sich klar für den Erhalt “eines der schönsten historischen Bauernhäuser in Oberfranken” ausgesprochen. Weder Eigentümer noch Denkmalschutzbehörde in Bayreuth habe die Entscheidung des Landtags aber “gekümmert”.

Den Behörden wirft Weigand “Totalversagen” vor. Das sei außerdem bei weitem kein Einzelfall. Sofern kein Umdenken bei den verantwortlichen Behörden in Bayern stattfinde, werden “wir noch mehr solcher Abrisse erleben”.

Durch den Titel “Abriss des Jahres” hofft man laut Weigand, mehr Aufmerksamkeit auf den aktuellen Verfall vieler Denkmäler lenken zu können. Dass die Teilnehmerzahl bei der Abstimmung deutlich angestiegen ist, sehe sie als Zeichen des Interesses aus der Bevölkerung.

Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe

Bezüglich des Vorwurfs der Tatenlosigkeit hat die Stadt Bayreuth sich jetzt öffentlich geäußert und Stellung bezogen. “Der Vorwurf entbehre jeder Grundlage” – so das klare Statement der Stadt in einer Pressemitteilung vom Dienstag, dem 16. Januar 2024. In der Vergangenheit habe man sich mehrmals um den Erhalt von “Rödensdorf 28” bemüht.

Seit der Übernahme durch den aktuellen Eigentümer im Jahr 2013 habe man mehrfach Kontakt zu diesem sowie dem Landesamt für Denkmalpflege gehabt. Sogar konkrete Pläne zur Instandsetzung gab es. Diese sollten 2017 konkretisiert werden, jedoch riss unerwartet der Kontakt zum Eigentümer ab, erneute Versuche der Kontaktaufnahme seien gescheitert.

Ende 2017 sowie Mitte 2018 seien seitens der Stadt jeweils Notsicherungsmaßnahmen verordnet worden – beide Male in Verbindung mit Zwangsgeldern. Beide Male habe der Eigentümer nicht reagiert und so auch keine Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Die Zwangsgelder habe er jedoch bezahlt.

Im nächsten Schritt hätte die Stadt Bayreuth auf eigene Kosten die Sicherungsmaßnahmen übernehmen sollen. Bei einer Begehung habe man jedoch festgestellt, dass das Gebäude bereits zusehends verfallen war und beispielsweise das Dach bereits einsturzgefährdet gewesen sei.

Haus war “stark einsturzgefährdet”

An diesem Punkt sei beschlossen worden, dass der “marode Bestand nicht mehr gesichert werden könne”. Insofern habe auch die Zuständigkeit der Stadt für eventuelle Sicherungsmaßnahmen geendet. Auch rechtlich seien die Möglichkeiten, auf den Eigentümer einwirken zu können, erschöpft gewesen.

Man habe dennoch mehrfach versucht, diesen zu kontaktieren und ihn zum Verkauf des Gebäudes zu bewegen. Auch diese Versuche seien vergebens gewesen. Selbst eine Enteignung sei Thema gewesen, in diesem Fall jedoch als “nicht zielführend” befunden worden.

Das Gebäude haben demnach abgerissen werden müssen, weil es “stark einsturzgefährdet” war. Auch gäbe es für den Denkmalschutz keine finanzielle Unterstützung durch das Landesamt – angesichts des klammen Haushalts der Stadt Bayreuth sei eine Finanzierung also auch aus finanziellen Gründen nicht machbar gewesen.