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Doppelmord

Brutaler Mord: Mann soll Kind (2) und Mutter in oberfränkischer Asylunterkunft getötet haben

Ein Mann soll im Mai 2021 seine Ex-Freundin und deren Kind (2) in Kronach ermordet haben. Am 11. Mai 2022 startete der Prozess am Landgericht Coburg.

  • Mann soll Kind (2) und Mutter in Asylbewerberunterkunft in Kronach erstochen haben
  • Täter zündet sich selbst an, überlebt jedoch schwerstverletzt
  • Prozess am 11. Mai 2022 vor dem Landgericht Coburg gestartet
  • Anklage lautet auf Doppelmord und schwere Brandstiftung

Am 23. Mai 2021 soll ein heute 35-jähriger Mann seine Ex-Partnerin und deren zweijährige Tochter in einer Asylunterkunft in Kronach ermordet haben.

Fast ein Jahr später, am Mittwoch, den 11. Mai 2022, wurde der Prozess vor dem Landgericht Coburg eröffnet. Dem Angeklagten wird Doppelmord und schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts dem bt.

Mann tötet Mutter und Kind (2) in Oberfranken: Prozess in Coburg eröffnet

Am Landgericht Coburg wurde am Mittwoch (11. Mai 2022) der Prozess gegen einen Mann eröffnet, der im Frühjahr 2021 seine ehemalige Freundin und deren Tochter brutal getötet haben soll. Der Mann soll laut Anklage beide am 23. Mai 2021 gezielt mit einem Messer erstochen haben.

Pressesprecher Timm Hain vom Landgericht Coburg spricht auf bt-Anfrage von einer Beziehungstat, die an jenem Sonntagabend zwei Menschen in Kronach aus dem Leben gerissen hat. Der damals 34-jährige Mann habe mit Wut und mit einem Messer gezielt die Unterkunft in Kronach aufgesucht. Er soll sich gewaltsam Zutritt verschafft haben und einen handfesten Streit ausgelöst haben. Zuerst soll er die zweijährige Tochter, dann ihre Mutter, seine ehemalige Partnerin getötet haben. Im Anschluss soll sich der Mann mit Grillanzünder übergossen und angezündet haben. In der Wohnung brach daraufhin ein Feuer aus. Er überlebte die Tat schwerstverletzt und wurde Tage später in einer Klinik verhaftet.




Coburg: Lebenslange Haft für mutmaßlichen Doppelmord in Kronacher Asylunterkunft möglich

Zu einem möglichen Strafmaß für die unbegreifliche Tat äußert sich Hain zurückhaltend und verweist auf den begonnenen Prozess. “Nachgewiesener Mord wird grundsätzlich mit einer lebenslänglichen Haftstrafe geahndet. Allerdings muss das erst bewiesen werden. Sollte das Gericht die Tat als Totschlag anerkennen, würde das Strafmaß erheblich sinken.”

Derzeit sind am Landesgericht Coburg zehn Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil zu dem Verbrechen in Kronach könnte am 28. Juni fallen. Lesen Sie auch: Ein 19-Jähriger versuchte einen Mann in Oberfranken auf offener Straße zu erstechen.