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Coronavirus
Corona-Lockerungen in Bayern im Überblick: Diese Geschäfte dürfen ab heute wieder öffnen
Ab heute (Montag, 1. März 2021) treten in Bayern Corona-Lockerungen in Kraft: Verschiedene Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die Lockerungen betreffen Friseure, Baumärkte und andere Bereiche. Hier gibt es eine Übersicht.
Corona-Lockerungen in Bayern im Überblick: Das ist ab Montag (1.3.2021) erlaubt.
- Friseure dürfen öffnen. Es gilt die Maskenpflicht.
- “Körpernahe Dienstleistungen” dürfen öffnen. Dazu gehören Nagelstudios, Maniküre, Gesichtspflege und Fußpflege.
- Baumärkte dürfen öffnen.
- Blumenläden, Gärtnereien und Baumschulen dürfen öffnen.
- Bei Inzidenz unter 100: Musikschulen dürfen wieder Einzelunterricht anbieten.
- Es gelten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.
Bayern: Corona-Lockerungen ab 1. März – Friseure, Baumärkte und mehr
Diese Lockerung wurde als Erstes verkündet: Bereits vor einigen Wochen kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, dass Friseure in Bayern ab dem 1. März 2021 wieder ihre Salons öffnen dürfen. Vorher hatte es viele Proteste gegeben: Ein Bayreuther Friseur hängte sich zum Beispiel Puppenköpfe ins Schaufenster. Doch es gab auch noch andere Proteste: In einer größeren Aktion ließen Salons in ganz Bayern das Licht in den Läden brennen.
Nun steht fest: Friseure in Bayern dürfen öffnen. Der Bayreuther Friseur Andreas Nuissl versteigerte seinen ersten Termin nach dem Lockdown beispielsweise für 422 Euro: Der Erlös geht an einen guten Zweck.
“Körpernahe Dienstleistungen” dürfen öffnen: Maniküre, Fußpflege und Nagelstudios
Ebenfalls ab dem 1. März dürfen nun Anbieter “körpernaher Dienstleistungen” öffnen. Dazu gehören Fußpflege, Gesichtspflege, Maniküre und Nagelstudios. Es geht hier um den Zweck der Körperhygiene und Körperpflege. Hier stehe die Devise im Vordergrund, “Gleiches gleich zu behandeln”, sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann. Die Maskenpflicht gelte dabei weiterhin, außer die Art der Dienstleistung lasse sie nicht zu.
Ab 1. März: Baumärkte in Bayern dürfen öffnen
Bayerns Baumärkte dürfen öffnen. Dabei gelten die gleichen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie auch in Supermärkte. Für Läden mit Verkaufsflächen von bis zu 800 Quadratmetern bedeutet dies, dass ein Kunde pro 10 Quadratmeter hinein kommen darf. Für Märkte über 800 Quadratmeter sind es ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
Öffnung von Blumenläden, Gärtnereien und Baumschulen
Ebenfalls von den Öffnungen betroffen sind Blumenläden, Gärtnereien, Baumschulen und Gartencenter. Dies diene auch der Tatsache, dass die Discounter nicht das ganze Blumengeschäft einheimsen könnten. In diesem Fall würden diese auch überrannt werden, so Söder in einer Pressekonferenz. Zuvor hatte es auch vonseiten der Gärtnereien und Floristen Proteste gegen die Corona-Politik gegeben.
Musikschulen: Einzelunterricht wieder möglich – bei niedriger Inzidenz
Für Landkreise und Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gibt es eine weitere Corona-Lockerung. Ab 1.3.2021 darf in Musikschulen wieder Einzelunterricht stattfinden. Dabei muss der Mindestabstand gewahrt werden und Maske getragen werden, sofern beim jeweiligen Instrument möglich.
Redaktion