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Coronavirus

Corona-Regeln an Silvester in Bayern: Das gilt am Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel gelten in Bayern wieder strenge Corona-Regeln. Das gilt es an Silvester zu beachten. 

  • Diese Corona-Regeln gelten an Silvester
  • Das gilt an Bayern zum Jahreswechsel 2021
  • So viele Menschen dürfen zusammen feiern
  • Feuerwerksverbot in Bayern
  • Hier dürfen Raketen abgefeuert werden

An Silvester gelten in Bayern gesonderte Corona-Regeln. Das Bayerische Innenministerium hat die Maßnahmen zum Jahreswechsel zusammengefasst.

Kontaktbeschränkungen an Silvester 2021

Zwischen dem 31. Dezember 2021 um 15 Uhr und dem 1. Januar 2022 um 9 Uhr sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt, teilt das Bayerische Ministerium mit.

“Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich dort unverzüglich zu zerstreuen”, heißt es im Wortlaut. Außerdem gelten an Silvester ohnehin Kontaktbeschränkungen – auch für Geimpfte. Es dürfen sich nicht mehr als zehn Menschen privat treffen. 

Den genauen räumlichen Geltungsbereich bestimmen jeweils die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. In Bayreuth sind davon die Straßen und Plätze in einer Übersicht gezeigt. Die Regelungen zu Gottesdiensten und Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes bleiben hiervon unberührt.

Kontaktbeschränkungen an Silvester in Bayern

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 21. Dezember 2021 beschlossen:

“Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten.”

Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Feuerwerksverbot in Bayern

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben an Silvester ein Feuerwerksverbot beschlossen. Auf öffentlichen Plätzen, die von den Kommunen ausgegeben werden müssen, ist das Abfeuern von Raketen verboten.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten, heißt es vom bayerischen Innenministerium. “Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems”, lautet die Erklärung.

Das heißt: Grundsätzlich ist das Abbrennen und Anzünden von Feuerwerk nicht verboten. Insbesondere im privaten Bereich können alte Bestände abgefeuert werden. Dabei sind allerdings die geltenden Corona-Regeln zu beachten.