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Führerschein
Führerscheine müssen umgetauscht werden: Diese Jahrgänge sind betroffen
von bt-Redaktion
Die Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass sie alte Führerscheine umtauscht. Wer seinen Führerschein vor 1999 erhalten hat, muss ihn abgeben.
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bayreuth teilt mit, dass sie alle Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, in das neue Scheckkartenformat umtauscht. Das bedeutet, dass alle grauen oder rosafarbenen Führerscheine sowie DDR-Führerscheine abgegeben werden müssen.
Fristen der Stadt Bayreuth: So lange kann der Führerschein umgetauscht werden
Die unterschiedlichen Geburtsjahrgänge haben verschiedene Zeiträume für das Tauschen ihrer Fahrerlaubnis in Bayreuth. So gelten die folgenden Fristen für den Pflichtumtausch:
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953-1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959-1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965-1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 und später: 19. Januar 2025
Der Wechsel auf den neuen Führerschein ist nicht das Einzige, was sich für Autofahrer im Jahr 2022 ändert. Wichtig ist es zu beachten, dass die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alte Fahrerlaubnis zuerst tauschen müssen. Dies muss bis zum 19. Januar 2022 erledigt sein. Alle, die vor 1953 geboren sind, erhalten etwas mehr Zeit und können dies bis zum 19. Januar 2033 erledigen.
Neuer Führerschein in Bayreuth: Diese Formulare gilt es auszufüllen
Alle notwendigen Formulare sind auf der Homepage der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bayreuth zu finden. Die entsprechenden Dokumente sind unter „Anträge und Formulare – Umstellung auf das neue Führerscheinformat“ zu finden. Eine weitere Möglichkeit, um den Umtausch zu beantragen, ist das Bürger-Service-Portal der Stadt Bayreuth. Für alle Bürger, die keinen Internetzugang haben, gibt es die Möglichkeit, alle notwendigen Formulare telefonisch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bayreuth anzufordern. Um den neuen Führerschein zu beantragen, wird ein biometrisches Passfoto benötigt.
Für alle weiteren Rückfragen stehen die Sachbearbeiter des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung. Die Nummern sind nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens sortiert:
- Buchstabenbereich A-H: 0921 25-1627
- Buchstabenbereich I-N: 0921 25-1566
- Buchstabenbereich O-Z: 0921 25-1568
Das Straßenverkehrsamt bittet darum, nur in Ausnahmefällen Kontakt mit den Sachbearbeitern aufzunehmen. Sobald die Anträge bearbeitet sind und die neuen Führerscheine vorliegen, erfolgt eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung mit anschließender Terminvergabe.