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Urteil
Vorbestrafter Sexualstraftäter in Bayreuth vor Gericht: er hat seine 19-jährige Nachbarin vierfach belästigt
von Jürgen Lenkeit
Wegen sexueller Nötigung einer 19-Jährigen in Heinersreuth ist am Dienstag (16.11.2021) ein vorbestrafter Sexualstraftäter am Amtsgericht Bayreuth verurteilt worden.
Ein Mann soll im November 2020 eine junge Frau in Heinersreuth im Landkreis Bayreuth sexuell belästigt haben. Am Dienstag (16. November 2021) wurde der Prozess vor dem Amtsgericht Bayreuth geführt.
Was er getan habe sei “nicht hinzunehmen”, sagte Richter Daniel Götz. Er verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten auf Bewährung.
Sexualstraftäter in Bayreuth verurteilt
Anklage wegen sexueller Nötigung: Der Angeklagte Gheorghe M. (46) musste sich am Dienstagvormittag vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine damals 19-jährige Nachbarin in Heinersreuth direkt an ihrer Wohnungstür sexuell belästigt zu haben.
Der Angeklagte sei am 8. November 2020 beim Zuhause der geschädigten Frau erschienen. Er habe sie demnach gefragt, wie viel Geld er ihr zahlen müsse, damit sie mit ihm schlafe. Das geht aus der Anklageschrift von Staatsanwältin Anja Lettenbauer hervor.
Zudem habe der 46-Jährige sein Opfer mit der Hand im Schritt angefasst, seine Hose runtergezogen und ihr sein Glied gezeigt, sowie ihre Hand gepackt und abgeleckt. Die junge Frau habe frühzeitig auf Deutsch und Englisch “Nein” gerufen und ihre Ablehnung eindeutig klar gemacht. Ihr gelang es schließlich die Wohnungstür zu schließen, heißt es weiter.
Angeklagter in Bayreuth bereits wegen Vergewaltigung im Gefängnis gewesen
Der Angeklagte hat die Vorwürfe vor Richter Götz widerspruchslos eingeräumt. Für die Justiz ist er kein unbeschriebenes Blatt. Gheorghe M. ist einschlägig vorbestraft. Im August 2020 onanierte er vor zwei jungen Frauen in Bayreuth im Bereich der Rotmainauen. Für diese exhibitionistische Handlung saß er bereits über zwei Monate in der JVA Bayreuth ein. Eine Geldstrafe als Alternative konnte er nicht bezahlen.
In seinem Heimatland Rumänien hat Gheorghe M. ein umfangreiches Strafregister angesammelt, ehe er 2018 wegen der Arbeit in einem Schlachthof nach Deutschland kam. Seit 1995 beging er zweimal Diebstahl unter Androhung von Waffengewalt, beging fahrlässige Tötung und wurde 2015 wegen Vergewaltigung verurteilt. Insgesamt habe der 46-jährige Angeklagte bereits rund 20 Jahre seines Lebens in rumänischer Haft verbüßt. Aber – so gab Richter Götz zu bedenken – die Rechtslage in Rumänien sei eine andere als in Deutschland. Zudem stehe er wegen des vierfachen Vergehens gegen seine Nachbarin in Bayreuth vor Gericht.
Die Staatsanwältin Anja Lettenbauer forderte elf Monate Gefängnis. Das Gesetz sehe für die sexuelle Nötigung seiner Nachbarin ein Strafmaß von sechs Monaten bis drei Jahren vor.
Sexuelle Nötigung: So hat das Gericht in Bayreuth geurteilt
Richter Götz verurteilte den geständigen Angeklagten zu neun Monaten Haft. Die Strafe setzte er zur Bewährung aus. Er begründete das Urteil mit der Aufzählung seiner vier Verfehlungen. Er habe eindeutig Sex gefordert, die Frau “angegrabscht”, seine Hose vor ihr runtergelassen und ihre Hand abgelegt. Das sei schlicht “nicht hinzunehmen.” Ein minderschwerer Fall, wie von Pflichtverteidiger Maximilian Hermandung gefordert, sei nicht mehr zu erkennen.
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss der Verurteilte eine Geldauflage von 1.000 Euro an den Kreisverband Bayreuth des Bayerischen Roten Kreuz zahlen.