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Impfpflicht

Impfpflicht im Alleingang: Holetschek will eigene Regeln für Bayern

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erwägt bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen einen Alleingang in Bayern. Vom Bund seien noch nicht ausreichende Vollzugsregeln vorgelegt worden.

In der Passauer Neuen Presse äußert sich der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek zur Impfpflicht im Gesundheitswesen, die ab 15. März 2022 flächendeckend gilt.

Holetschek zieht für Bayern eigene Vollzugsregeln in Erwägung.

Eigene Regeln für Impfpflicht im Gesundheitswesen in Bayern?

Bayern müsse “selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist”, so Holetschek. Die Überlegungen des Gesundheitsministers seien darin begründet, dass der Bund noch keine solchen Vollzugsregeln vorgelegt hätte. Das bt fragte vor Weihnachten in den Bayreuther Pflegeeinrichtungen nach dem Umgang mit der Impfpflicht.

Holetschek sieht den Bund eindeutig in der Verantwortung, jene Regeln fest zu definieren: “Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten.” Bei den aktuell hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern könne man diese Aufgabe nicht abladen “nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen”, sagt Holetschek verärgert in der Passauer Neuen Presse.

Holetschek fordert schnell Klartext

Bei einem neuen Gesetz vonseiten der Bundesregierung müsse diese auch darlegen, wie sie sich “die Dinge konkret vorstellt”, sagt der Gesundheitsminister. Er brauche hier “rasch Details.” Dass keine derartigen Vorschriften vorliegen, sei allerdings natürlich kein “Freifahrtschein für Ungeimpfte.”