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Coronavirus

Kommt 2G-Plus in der Gastro? Diese Corona-Regeln gelten nun in Bayern

Gesundheitsminister Klaus Holetschek, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Staatsminister Florian Herrmann verkündeten in einer Pressekonferenz am Dienstag, 11. Januar 2022, um 13 Uhr die neuen Corona-Regeln für Bayern.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Freitag kündigte Ministerpräsident Markus Söder bereits an, dass am heutigen Dienstag, 11.01.2022, noch endgültig über die Corona-Regeln in Bayern entschieden werden muss.

Um 13 Uhr äußerten sich Gesundheitsminister Klaus Holetschek, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Staatsminister Florian Herrmann in einer Pressekonferenz zu den Beschlüssen.

Corona-Regeln in Bayern: So hat das Kabinett entschieden

Herrmann eröffnete die Konferenz. Corona war das dominierende Thema in der Kabinettssitzung am Vormittag unter Söders Leitung. Omikron wachse, so Herrmann, man erlebe eine Trendwende, allerdings nicht zum Guten. Die Inzidenz in Bayern steige derzeit in drei Landkreisen auf eine Inzidenz von über 500. In Deutschland sei die Entwicklung der Inzidenzen ähnlich. Omikron setze sich durch. Am Freitag äußerte Ministerpräsident Söder bereits seine Gedanken zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz.

Man habe auch immer die Entwicklung der Krankenhausbelegung im Auge. Auf den Intensivstationen sinke aktuell die Belastung, so Herrmann. Bei den Auffrischungsimpfungen sei man in Bayern “gut unterwegs”, schleppend gingen dagegen die Erst- und Zweitimpfungen voran. Die Impflücke sei in ganz Deutschland zu groß. Der Kurs der Umsicht und Vorsicht mit Augenmaß werde fortgeführt. Es gebe keinen Grund, Panik oder Hektik zu verbreiten, aber das große Ziel, die Überlastung des Gesundheitssystems dürfe nicht herbeigeführt werden.

Corona-Regeln in Bayern werden verlängert

Herrmann verkündet weiter die Beschlüsse aus der heutigen Sitzung. Die 15. Infektionsschutzverordnung wird um vier Wochen verlängert. Sie gilt bis zum 9. Februar. Ab dem 13. Januar tritt sie in Kraft. Es gebe keine besonderen inhaltlichen Änderungen, weder Verschärfungen noch Lockerungen. Die einzigen Anpassungen seien diese, die analog zur Ministerpräsidentenkonferenz vorgenommen werden.

Darunter fällt auch, dass minderjährige Schüler unter 14 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen bleiben und somit z.B. die Gastronomie besuchen können. Diese Ausnahme bleibe auch künftig bestehen, stellt Herrmann klar. Die 2G-Plus-Regel wird insofern angepasst, dass für Geboosterte ein negativer Corona-Test ab dem Zeitpunkt der Impfung nicht mehr nötig sein wird. Bislang war dies erst nach 14 Tagen der Fall.

Kein 2G-Plus in bayerischer Gastronomie

Auch bei der Quarantäne gehe es laut Herrmann um Anpassungen bezüglich der Ministerpräsidentenkonferenz. Künftig müssen Kontaktpersonen nur noch für zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tage kann man sich mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest freitesten. Beschäftigte in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern brauchen für das Freitesten einen PCR-Test. Schüler können den Freitest bereits nach fünf Tagen vornehmen.

Weiterhin müssen Geboosterte, Genesene und frisch Geimpfte nicht mehr in Quarantäne. 2G-Plus in der Gastronomie wird es in Bayern laut Herrmann nicht geben, da diese im Freistaat ohnehin stärker eingeschränkt sei durch beispielsweise die Sperrstunde und geschlossene Diskotheken, worauf auch Wirtschaftsminister Aiwanger hinweist. Daher möchte man nicht flächendeckend ohne Blick auf die Inzidenz die Gastronomie einschränken.

Corona-Hotspots in Bayern: Neue Omikron-Regel denkbar

Bei Landkreisen, die als Hotspot mit einer Inzidenz von über 1000 gelten, müsse man neu überlegen, welche Regeln bei der Omikron-Welle genau vorgenommen werden müssen, insbesondere im Vergleich zur Delta-Welle. Konkrete Beschlüsse gebe es laut Herrmann hier noch keine, man werde allerdings untersuchen, inwiefern die “Delta-Logik” zur Omikron-Welle passen würde.