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Coronavirus
Lockdown und Ausgangssperre: Welche Regeln gelten an Weihnachten in Bayern?
Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, gilt ein harter Lockdown in Bayern. Das bt hat zusammengefasst, welche Regeln an Weihnachten gelten.
Weihnachten im Lockdown: Die Weihnachtstage laufen in diesem Jahr anders ab als gewohnt. Gewisse Regeln müssen beachtet werden.
- Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt auch an Weihnachten
- Kontaktbeschränkungen über Weihnachtstage etwas gelockert
- Treffen nur im engsten Familienkreis, keine Freunde erlaubt
- Der eigene Hausstand (egal aus wie vielen Personen er besteht) darf sich mit vier weiteren Personen treffen, egal aus wie vielen Hausständen sie stammen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
Weihnachten in Bayern
Normalerweise läuft Weihnachten immer gleich ab: Heiligabend geht es in die Kirche, danach gibt es essen und die Geschenke werden ausgetauscht. An den Feiertagen trifft man sich mit der Familie und verbringt eine schöne Zeit.
Aber so wie die Corona-Pandemie das ganze Jahr schon durcheinander gewirbelt hat, ist es auch am Ende des Jahres 2020. Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis voraussichtlich 10. Januar 2021 gilt ein harter Lockdown.
Söder erklärt harte Corona-Maßnahmen
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat in einer Pressekonferenz am Montag (14.12.2020) auch erklärt, warum diese harten Maßnahmen beschlossen wurden. „Corona ist außer Kontrolle“, sagte er. Und auch: „Alle drei Minuten stirbt ein Mensch in Deutschland an Corona.“
Trotzdem gibt es einen Unterschied im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr: Anstatt einer festen Kontaktperson außerhalb des eigenen Haushalts, sind immerhin Treffen mit einem anderen Haushalt erlaubt. Grundbedingung dafür ist allerdings, dass die maximale Personenanzahl von fünf Menschen nicht überschritten werden darf. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Ausgangssperre an Weihnachten
Nun gilt allerdings nicht nur ein harter Lockdown, sondern auch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Was triftige Gründe sind, ist hier genauer erklärt.
Die Ausgangssperre gilt auch an Weihnachten. Das bedeutet, dass man sich nicht um 21 Uhr von der Familienzusammenkunft so langsam auf den Weg nach Hause machen sollte, sondern dass man zu diesem Zeitpunkt schon daheim sein muss. Sonst kann es teuer werden. Mit mindestens 500 Euro muss man rechnen, wenn man erwischt wird.
Weihnachten im Corona-Lockdown in Bayern
Allerdings sind die Kontaktbeschränkungen für Weihnachten gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember 2020 gilt, dass sich alle Angehörigen des eigenen Hausstands mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen dürfen.
Dabei ist egal, ob diese vier weiteren Personen aus dem gleichen Haustand oder unterschiedlichen Hausständen kommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Wer gehört zum engsten Familienkreis?
Wer zum engsten Familienkreis gehört, ist auch genau definiert. Und zwar sind das Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Zur Vorbereitung auf die Weihnachtstage appelliert die Bayerische Staatsregierung zudem noch mal an alle Bürger, die Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Diese Zeit gilt als „Schutzwoche“.
Weihnachten mit Freunden
Natürlich darf das Weihnachtsfest auch mit Freunden verbracht werden. Auch hierfür hat die Bayerische Staatsregierung genau festgelegt, wie viele Personen maximal zusammenkommen dürfen.
Wie bei den normalen Kontaktbeschränkungen dürfen auch an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Auch in diesem Fall werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler