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Pandemie

Impfzertifikate verlieren Gültigkeit: Diese Gruppen sind betroffen

Ab Dienstag, 01. Februar 2022, verlieren viele Impfzertifikate in der EU ihre Gültigkeit. Auch Geboosterte können betroffen sein.

Neun Monate nach der Grundimmunisierung (zweite Impfung) verfallen die digitalen Impfzertifikate in der EU.

Dies sieht eine Vorgabe der EU-Kommission ab Dienstag, 1. Februar 2022, vor. Doch welche Folgen ergeben sich dadurch für Geimpfte und Geboosterte?

Datum der Grundimmunisierung ist entscheidend für die Gültigkeit

Wer zwei Impfungen erhalten oder eine Impfung und eine Genesung hinter sich hat, ist von der Regelung beroffen. Allerdings sieht die neue EU-Vorgabe ebenfalls vor, dass der Impfstatus erhalten bleibt, insofern eine Booster-Impfung vorliegt.

Seit dem 1. Februar sollten in Deutschland die digitalen Impfzertifikate für Personen mit Grundimmunisierung neun Monate lang gültig. Ohne Auffrischungsimpfung (Booster) müsste der Status nach der neuen EU-Regel verfallen. Die Bundesregierung hat dem europäischen Vorstoß zugestimmt – allerdings nie öffentlich bekannt gegeben. Ab wann die Fristverkürzung in Deutschland gelten soll, wurde nie offiziell bestätigt. Bei dem letzten Corona-Gipfel von Bund und Ländern wurde das Thema nicht behandelt.

Die neue EU-Regel gilt ab 1. Februar für Reisen innerhalb der EU. Unklar ist noch, ob auch der möglicherweise abgelaufene Status der Grundimmunisierung in der CovPass- und Corona-WarnApp angezeigt wird – und ob er innerhalb Deutschlands bindend ist.

Das bedeutet die neue Frist: Am 1. Februar 2022 verlieren alle Menschen, die vor dem 7. Mai 2021 als grundimmunisiert galten, ihren Status.

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Geboosterte: Auch hier kann Impfstatus verfallen

Auch Geboosterte können im Extremfall die Gültigkeit ihres 2G-Status verlieren, wenn die Booster-Impfung nicht korrekt eingetragen wurde. Daher ist es sinnvoll, die korrekte Zuordnung aller bislang erhaltenen Impfzertifikate zu überprüfen. Möglich ist dies mit der CovPass-App, mit der sich Impfzertifikate abscannen lassen. Erhält man dann einen QR-Code, bleibt der 2G-Status erhalten.

Sollte ein zweiter QR-Code ausgegeben werden, liegt eine inkorrekte Zuordnung vor. Grund dafür könnten ein vergessener Zweitname, ein Zahlendreher oder ein Rechtschreibfehler sein. Entsprechende Änderungen lassen sich vor Ort in den Apotheken vornehmen – gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und Impfzertifikats.